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1.166 Anträge bis Ende April

Lockdown im Kreis Greiz: Rund vier von zehn Firmen in Kurzarbeit

Stühle hoch: Kaum eine Branche ist so stark von den Corona-Einschränkungen betroffen wie die Gastronomie und Hotellerie. Die Gewerkschaft NGG fordert Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen, bevor Lokale wieder öffnen. Foto (alle Rechte frei): NGG

Lockdown im Kreis Greiz: Rund vier von zehn Firmen in Kurzarbeit

Mit Kurzarbeit durch die Krise: Im Landkreis Greiz haben seit Beginn der CoronavirusPandemie rund vier von zehn Unternehmen (42 Prozent) Kurzarbeit angemeldet. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. Die NGG beruft sich hierbei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach haben bis Ende April 1.166 der insgesamt 2.804 Betriebe im Landkreis Kurzarbeitergeld bei der BA beantragt.
Zum Vergleich: Zu Beginn der Corona-Krise im März waren es noch 66 Firmen. Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG-Region Thüringen, spricht von einer „Erschütterung auf dem heimischen Arbeitsmarkt“.
Besonders betroffen ist das Gastgewerbe. „Die Branche liegt seit Wochen weitgehend brach. Gerade kleinere Hotels und Gaststätten kämpfen ums Überleben. Es ist gut, dass die Bundesregierung ein riesiges Rettungspaket für die Unternehmen geschnürt hat. Aber für die Beschäftigten kommt die beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu spät“, sagt Löbel. So steigt das Lohnausfallgeld erst nach sieben Monaten Kurzarbeit auf 80 Prozent (Eltern: 87 Prozent) des Netto-Einkommens. Für Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte sei das eine enorme Durststrecke. „Vielen wird nur der Gang zum Sozialamt oder zum Job-Center bleiben“, warnt Löbel. Eine Mitverantwortung für die Lage trage auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga): Anders als etwa in der Systemgastronomie (u.a. McDonald’s, Starbucks, Nordsee) weigerten sich die Arbeitgeber bis heute, das Kurzarbeitergeld per Tarifvertrag aufzustocken.
Umso wichtiger sei nun, eine Perspektive für die langsame Wiederbelebung des Gastgewerbes zu finden – „vorausgesetzt, der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste ist sichergestellt“. Bei jedem Restaurant, das im Kreis Greiz wieder öffnen wolle, müssten die Behörden kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen für die Gäste ausreichen, so die NGG. „Gaststätten, Cafés und Bars sind eigentlich Orte der Geselligkeit. Jetzt müssen die Gäste darauf vertrauen können, dass sich keiner ansteckt“, macht Geschäftsführer Löbel deutlich.
Um die Beschäftigten optimal vor Infektionen zu schützen, sei eine gründliche Gefährdungsbeurteilung nötig. „Darüber hinaus braucht es ausreichend Personal, das sich neben Küche und Service darum kümmert, dass die Hygiene- und Abstandsregeln wirklich eingehalten werden: Kellnerinnen, die darauf achten, dass Tische und Stühle nicht zusammengeschoben werden. Und ebenso genug Köche in der Küche, damit es keinen Wartestau beim Essen und damit ein zu volles Lokal gibt. Kein Restaurant sollte hier auf Sparflamme kochen, sondern die Wiedereröffnung frühzeitig akribisch planen“, so Löbel.

Doch bis wieder ein „Stück Normalität“ in die Branche einziehe, bleibe der Schaden für Beschäftigte und Betriebe groß. Nach Angaben der Arbeitsagentur haben bis Ende April bundesweit 751.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – 115.000 davon im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das sind 72 Prozent aller Betriebe der Branche.

NGG

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