1. FC Greiz: Sportgerichtsurteil des Thüringer Fußballverbandes1.FC Greiz

Punktabzug für die 1. Männermannschaft des 1. FC Greiz wegen Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls

GREIZ. Der Thüringer Fußballverband (nachfolgend TFV genannt) beschreibt in seiner aktuell gültigen Spielordnung unter §7 Ziffer 6 den Umgang, bzw. die Meldung von Schiedsrichter in Verbindung mit den Mannschaften, die ein Verein im Spielbetrieb hält.

Auszug aus der Spielordnung des TFV §7 Ziffer 6:
„Die Vereine haben für jede am Punktspielbetrieb teilnehmende bzw. gemeldete Männermannschaft der Bundesligen, 3. Liga und der Regionalliga drei, der Oberliga und Thüringenliga zwei, aller weiteren Männerspielklassen einschließlich Altherrenmannschaften (Großfeld), sofern sie am Punktspielbetrieb teilnehmen, sowie Frauen- (Großfeld), A- und B-Juniorenmannschaften und auf Landesebene spielende C-Juniorenmannschaften, einen zur Ansetzung geeigneten Schiedsrichter zu melden, der dem zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer zur Verfügung steht. Stichtag für die Ermittlung der erforderlichen Anzahl ist der Spieljahresbeginn am 01.07. eines jeden Jahres. Danach vom Spielbetrieb zurückgezogene Mannschaften haben keinen Einfluss mehr auf die zu stellende Zahl von Schiedsrichtern. Die Anrechenbarkeit für einen Verein bedingt, dass der Schiedsrichter für den regional zuständigen Ansetzer entsprechend der SRO verfügbar ist. Wird dem nicht entsprochen, hat der Verein für jeden fehlenden Schiedsrichter eine Gebühr zu entrichten.
Die Höhe der Gebühren und weitere Sanktionen gegen die fehlbaren Vereine ergeben sich aus § 43 (18) der RuVO.“

Der 1.FC Greiz verfügt in der Saison 2016/2017 über 4 einsatzfähige Schiedsrichter, welche auch regelmäßig eingesetzt werden. Durch den Einsatz von 6 Mannschaften im Kreisoberliga- bzw. Landesspielbetrieb benötigt der Verein lt. Spielordnung §7 Ziffer 6 jedoch 6 einsatzbereite Schiedsrichter und konnte dieses Soll nicht erfüllen.
Daher wurde im September 2016 durch den Sachgebietsleiter Spielbetrieb/Schiedsrichter, Joachim Zeng, des TFV der Antrag zur Durchführung eines Sportgerichtsverfahrens gestellt. In diesem Antrag wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der 1.FC Greiz bereits im Spieljahr 2015/2016 statt 5 zu stellenden Schiedsrichter nur 4 meldete und wurde gemäß §43 (18) der RuVO mit einer Geldstrafe belegt.

Relevanter Spielbetrieb 1.FC Greiz:
1. Männer – Landesklasse
2. Männer – Kreisoberliga
A-Junioren – Kreisoberliga
B-Junioren – Verbandsliga
C-Junioren – Verbandsliga
Frauen – Landesklasse

Als „Wiederholungstäter“ wurde nun erneut sportgerichtlich gegen den 1.FC Greiz ermittelt, wozu am 31.05.2017 die Verhandlung in Erfurt stattfand. Der 2016 noch im ersten Urteil als „auf Bewährung“ ausgesprochene Punktabzug wurde nun wirksam und ist bereits in den einschlägigen Tabellen abgezogen. Die erste Männermannschaft des 1.FC Greiz befindet sich nun mit 27 Punkten auf Platz 13. der Landesklasse Staffel 1.

Besonders ärgerlich an diesem Punktabzug ist, das dieser zwei Spieltage vor Saisonende zur Geltung kommt und sich der damit schon bestehende Abstiegskampf verschärft.
Aktuell befindet sich mit 30 Punkten noch der TSV Bad Blankenburg in Reichweite und kann bei noch 6 zu vergebenden Punkten eingeholt werden. In der Relation zur eigenen spielerischen Leistung und dem Abschneiden anderer Teilnehmer dieser Liga steht jedoch das Aufstiegsrecht der Kreisoberligen und Landesliga.
Der Aufsteiger aus der KOL Jena-Saale-Orla und der KOL Ostthüringen wird im kommenden Jahr in der Landesklasse spielen, womit zwei feste Absteiger in dieser Liga feststehen. Um nun aber endgültige Gewissheit zu erlangen, muss man ebenfalls die Landesliga betrachten, denn deren Absteiger können auch in die Landesklasse Staffel 1 wechseln.
Momentan stehen mit dem SV Motor Altenburg, dem SV Eintracht Eisenberg und dem SV Rositz gleich drei Mannschaften akut bedroht im Abstiegsbereich und können ebenfalls in die Landesklasse Staffel 1 absteigen. Damit ergibt dies 5 Absteiger und das sichere Aus für den 1.FC Greiz.
Selbst bei zwei Absteigern aus der Landesliga kann es brenzlig werden, denn in den beiden letzten Spielen tritt der 1.FC Greiz gegen den FSV Grün-Weiß Stadtroda und den SV 1910 Kahla an.
Der TSV Bad Blankenburg spielt gegen den SV Jana-Zwätzen und im letzten Spiel der Saison gegen den SV SCHOTT Jena.

So viel zu Urteilen, Statuten und „Was-Wäre-Wenn-Szenarien“. Für den Verein als solchen stellen diese Urteile eine Katastrophe dar. Der 1.FC Greiz muss dieses Urteil anerkennen, wird aber auch in den kommenden Jahren damit zu kämpfen haben, die Ausbildung junger Schiedsrichter zu fördern.
Besonders ärgerlich ist, dass z.B. die Nachmeldung der Frauen des 1.FC Greiz in den Landesspielbetrieb auf ausdrücklichen Wunsch der Frauenfußballbeauftragten des KFA, Frau Anja Kirschner, erfolgte und dieser Umstand, obwohl er den Schiedsrichterfaktor nach oben trieb, nicht mildernd angerechnet wurde.
Seit Jahren steht der 1.FC Greiz für ausgezeichnete Nachwuchsarbeit in allen Alterklassen, steht als DFB-Stützpunkt in der Region bereit, trägt das Talentförderzentrum des Landkreises Greiz und setzt sich mit dem Landesstützpunkt „Integration durch Sport“ mit sehr akuten und zeitgemäßen Themen, die uns als Gesellschaft betreffen, auseinander.
Somit gleicht dieses Urteil und die Handhabe des TFV einer Bestrafung, ermöglicht man es Kindern und Jugendlichen im Kreisoberliga- und/oder Landesspielbetrieb den sportlichen Gedanken auszuleben.

Selbst die Meldung mehrerer Interessenten (4) für die Neuausbildung zum Schiedsrichter wurde vom TFV nicht anerkannt, da der Meldeschluss im Mai 2017 lag, der nächste Lehrgang dazu jedoch erst im Juli 2017 stattfindet. Selbst nach der übergreifenden Suche in den Bundesländern Sachsen und Thüringen konnten keine Lehrgänge belegt werden.
Für den 1.FC Greiz ist das jedoch ein hausgemachtes und klar zu identifizierendes Problem des TFV, da die Attraktivität Schiedsrichter zu werden nicht gegeben ist.
Lehrgänge in den Monaten Januar und Juli sind gerade für Heranwachsende nicht zu handeln, da in diesen Zeiten entweder der Schulbetrieb vorn ansteht oder durch Ferienzeiten, gerade in den Sommermonaten, die meisten Familien verreist sind.

Schlussendlich wirkt sich diese Strafe jedoch nicht nur auf den unter Umständen erzwungenen Abstieg der ersten Männermannschaft aus, sondern auf das direkte Tagesgeschäft des gesamten Vereins.
Die Einnahmen durch Zuschauer werden massiv sinken, da der Kreisspielbetrieb nicht attraktiv genug ist, sowie die Erfüllung von Sponsorenverträgen steht nun in Frage, da als Gegenstand dieser Verträge der Landesspielbetrieb der Männer als Aushängeschild steht, um sich überregional präsentieren zu können.
An dieser Stelle beginnt die Endlosspirale der ständig steigenden Kosten in der heutigen Zeit und sinkenden Einnahmen auf der anderen Seite. Dies gefährdet nicht nur die ständig vom TFV geforderte Qualifikation der im Verein tätigen ehrenamtlichen (!!!) Trainer, den Spielbetrieb der Mannschaften, die Instandhaltung der Sportanlage selbst oder die Meldegebühren einzelner Mannschaften zum Saisonbeginn, es gefährdet den Verein in seinem Bestand als Ganzes – und das immerhin seit 1920.

Die Hauptaufgabe des Vereines ist nicht, die Aufgaben anderer zu erledigen und den Spielbetrieb mittels Stellung und/oder Ausbildung von Schiedsrichtern zu gewährleisten, sondern den Verein als solches am Leben zu erhalten.
Mit 12 Mannschaften (davon 8 im Nachwuchs von 5-18 Jahren) ist diese Aufgabe jede Saison und jedes Geschäftsjahr auf ein Neues eine absolute Mammut-Aufgabe und kann nur durch sehr engagierte, ehrenamtlich arbeitende Mitglieder umgesetzt werden.

Stefan Sagan/1.FC Greiz @09.06.2017

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