Veranstaltung zur 2. Stufe Lärmaktionsplan im Rathaus der Stadt GreizTobias Schönefeld, Herr Post und Dieter Obenauf (v.r.) zur Veranstaltung im Rathaus.

Veranstaltung zur 2. Stufe Lärmaktionsplan im Rathaus der Stadt Greiz

GREIZ. Während am Donnerstagabend etwa 200 Demonstranten vor dem Rathaus gegen das Greizer Verkehrskonzept protestierten, kamen wenig später nur etwa zwei Dutzend Interessierte im Großen Rathaussaal zusammen, um sich über die 2. Stufe des Lärmaktionsplanes informieren zu lassen.

Stadtplaner Dieter Obenauf begrüßte die Gäste und übergab Tobias Schönefeld vom Planungsbüro Dr.-Ing. D. Hunger Stadt Verkehr Umwelt aus Dresden das Wort.
Einblick in die derzeitige Situation zu geben und gleichzeitig aufzuzeigen, was generell möglich ist, hatte sich der Experte dabei vorgenommen. Standen bei der 1. Stufe des Lärmaktionsplans besonders die beiden Bundessstraßen B 92 und B 94 im Mittelpunkt der Betrachtungen, waren es in der aktuellen 2. Studie auch die Schönfelder Straße, die Reichenbacher Straße, Hohe Gasse oder die Thomas-und Marienstraße – wobei der Kartierungsstand auf das Jahr 2010 bezogen wurde. Zugleich erklärte Schönefelder auf Anfrage, dass der Verkehrslärm berechnet und nicht gemessen und von verschiedensten Faktoren wie Verkehrsmenge, LKW-Anteil, Steigung/Gefälle – abhängig sei.

Die Lebensqualität in einer Stadt wird wesentlich von der Lärmsituation, insbesondere in den Wohngebieten sowie den zentralen Aufenthaltsbereichen beeinflusst, so Tobias Schönefelder.
Von den Greizer Bürgern sind etwa 1300 von einer Überschreitung der Auslösewerte von 65 dB ganztags bzw. 55 dB nachts betroffen; 70 Einwohner sogar von über 65 dB, wobei die höchste Verkehrsmenge in der Bruno-Bergner-Straße zu verzeichnen ist. Deshalb gab es durch die Stadt Greiz Überlegungen, im Bereich des Kreisverkehrs bis zum Dr.-Rathenau-Platz eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu beantragen, was derzeit genau geprüft würde.

Wie Schönefeld ausführte, gebe es ein dickes Bündel aus kleinen Maßnahmen der Lärmminderung, so unter anderem die Geschwindigkeitsbegrenzung, die Schaffung von Verkehrsinseln oder ein Umsteuern der Verkehrsmittel. Eine Verringerung der Verkehrsmenge bringe bereits eine Senkung von 3 dB, den Schwerlastverkehr zu halbieren 2 dB und die Sanierung der Fahrbahnoberfläche sogar bis 6 dB.
So habe sich beispielsweise die Sanierung der August-Bebel-Straße mit Verringerung der Straßenbreite oder der Schaffung von Verkehrsinseln positiv auf die Lärmminderung ausgewirkt.
Veranstaltungsbesucher Klaus Weinbrecht warf ein, dass sich in Bezug auf den Lärmschutz schon einiges getan habe, aber man müsse auch an die Instandhaltung der Straßen denken. Gerald Giegling, der als LKW-Fahrer tätig ist, monierte, dass sich in puncto Schwerlastverkehr nichts getan habe. Viele Meinungen seiner Kollegen zur Stadt Greiz seien erschreckend. Der Trucker schlug vor, als Möglichkeit der Verkehrsteilung das Göltzschtal auszubauen und so innerhalb weniger Minuten den Autobahnanschluss in Reichenbach erreichen zu können.

Dass Wünsche und Realität oft auseinanderklaffen, unterstrich Dieter Obenauf mit Nachdruck; auch, dass ein alternatives Verkehrsnetz nicht von LKW-Fahrern geschaffen werden könne.
Die Lärmkarten sind ab Montag, den 18. Februar im Bauamt der Stadt Greiz auf dem von-Westernhagen-Platz (ehem. Haus der Jugend) einzusehen.

Antje-Gesine Marsch @14.02.2013

4 Gedanken zu „1300 Greizer sind gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt“
  1. Oh Gott, bloß das nicht!!!
    Nicht noch mehr zugezogene Leute in Mohlsdorf. Es wohnen hier schon viel zu viele Auswärtige hier. Man ist ja schon gar nicht mehr der eigene Herr im eigenen Dorf.
    Und übrigens: Wer durch unsere kurvenreiche und enge Strassen mit 50 oder mehr km/h durchbrettert, dem gehört der Führerschein entzogen!!

  2. Hallo Ihr gestressten Greizer,

    mein Vorschlag an die unzufriedenen Greizer:

    zieht doch einfach nach Mohlsdorf!

    Hier gibt es einen bürgernahen und rührigen Bürgermeister, kostenlose Parkplätze und durch den Ort dürft Ihr mit 50km/h fahren.
    Außerdem bieten wir eine schöne und intakte Umgebung.
    Bürger, die sich für Ihre Heimatgemeinde arrangieren, sind bei uns immer willkommen.

  3. Danke für die Textausgabe. Ich habe mal ein wenig mehr recherchiert und bin zu doch überraschenden Ergebnissen gekommen:

    1. Für die Tätigkeit einer (Stadt-)Verwaltung gilt der sogenannte „Gesetzesvorbehalt“, d.h. die Verwaltung darf nur und insoweit tätig werden, wenn und soweit ein Gesetz eine Ermächtigung für dieses Handeln vorsieht. Insofern muss es auch für die Lärmkartierung und daraus abgeleitete Maßnahmen eine gesetzliche Ermächtigung geben. Ist das tatsächlich so erfolgt?

    2. Das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie für die Bewertung und Bekämpfung vom Umgebungslärm („EU-Umgebungslärmrichtlinie“)“ vom 24.06.2005 hat das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Teilen geändert (Link: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl105s1794.pdf%27%5D).
    In § 47b BImSchG finden sich wichtige Begriffsdefinitionen, an die sich auch die Verwaltung zu halten hat. Die Lärmschutzkartierung ist nur für „Ballungsräume“ und für „Hauptverkehrsstraßen“ vorgesehen. Treffen diese Begriffe für Greiz überhaupt zu?

    3. Den Begriff „Ballungsraum“ definiert § 47b Nr. 2 BImSchG als „ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und(!) einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Will jemand bestreiten, dass diese beiden gesetzlichen Voraussetzungen für die Stadt Greiz 100%-ig nicht gegeben sind? Als „Hauptverkehrsstraße“ definiert § 47b Nr.2 „eine Bundesstraße, eine Landesstraße …, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeuge im Jahr“. In Greiz gibt es die B92 + B94 sowie zwei Landesstraßen (Marstallstraße/Hohe Gasse/Siebenhitze/Friedhofstraße + die Straße in Richtung Mohlsdorf/Werdau) Nur die müssen/dürfen verpflichtend untersucht werden (weil das Steuermittel kostet), sofern die o.g. gesetzlich definierte Belastung vorliegt. 3 Mio. durch 365 Tage macht macht als Belastung mehr als 8.219 Fahrzeuge in 24h auf solch einer „Hauptverkehrsstraße“. Ob das tatsächlich so ist, kann aktuell nicht nachvollzogen werden, da die Stadtverwaltung Ergebnisse von Verkehrszählungen (die ja neuerdings aus „konspirativen Wohnungen“ per Video erfolgen) als „streng geheim“ betrachtet, obwohl man diese zur Akzeptanzgewinnung ohne Probleme als PDF auf der städtischen Website online stellen könnte.

    4. Die Anspruchshaltung der Stadt Greiz auf der Website geht leider völlig an den gesetzlich verpflichtenden Aktivitäten ( § 47d BImSchG) vorbei. Die Stadt schreibt auf ihrer Homepage: „..Im Rahmen der Fortschreibung werden entsprechend die B 92 …, die B 94 …, der Straßenzug Brauereistraße / Lindenstraße / Obere Silberstraße / Hohe Gasse / Siebenhitze sowie der Altstadtbereich betrachtet….“ Somit sind die Untersuchungen (und die daraus resultierenden Ausgaben aus dem Stadthaushalt)auf der B92/94 sowie Hohe Gasse/Siebenhitze (als Landesstraße) o.k. Welche gesetzliche Grundlagen haben aber die Untersuchungen (und vor allem die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen aus dem Stadthaushalt) für die Brauereistraße/Lindenstraße und den „Altstadtbereich“ (Gemeindestraße, keine Landesstraße)? Für diese Bereiche ist gesetzlich seitens des BImSchG keine Lärmkartierung gefordert! Mithin düften hierfür keine finanziellen Mittel aus dem Stadthaushalt abgezogen werden. Wer beauftragte und genehmigte eine ungesetzliche Zweckentfremdung der immer schmaler werdenden kommunalen Haushaltsmittel (2013: Defizit -2,1 Mio.€‚¬)? Wo ist da die Kommunalaufsicht?

    5. Angesichts der aktuellen verbalen Auseinandersetzungen („verlogene Diskussion“ etc.) kann man sowohl Journalisten als auch vor allem der Opposition im Stadtrat nur empfehlen, die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen für das Handeln der städtischen Verwaltung wieder und wieder kritisch und unvoreingenommen zu hinterfragen. Es wäre nicht der erste Fall in Greiz, wo man sich nicht an Gesetze hält.

    Wir leben aber doch in einer Demokratie, die sich Rechtsstaat nennt und wo die Verwaltung rechtsstaatliches Handeln zu garantieren hat? Oder nicht?

  4. Interessant wären auch Fotos aus den Reihen der Gäste (Anzahl?) und Statements (von Gästen und Referenten) gewesen. Die 200 Demonstranten hätten sich im unmittelbaren Anschluss zur gestrigen Demo direkt informieren können, welche rechtlichen Grundlagen gelten und welche Umsetzungsschritte die Stadt Greiz daraus abgeleitet plant. Mit der nötigen Ironie könnte man daraus auch ableiten, dass man die Stadt vollständig (tot) „beruhigen“ will. Mit den nötigen Formeln und kreativen Mathematikern kann man sicher auch Vogelgezwitscher auf dem Friedhof zu „Lärm“ hochrechnen. Wie die Schönheit liegt vieles im Auge des Betrachters: Während Presslufthammer-Getöse kaum einer schön findet, werden gleiche Lärmpegel auf einem Konzert als „kulturell inspirierend“ wahrgenommen. Man kann alles auch übertreiben.

    Die tiefrot gezeichnete Innentstadt- Karte mit (gemessenen oder berechneten?) Werten dürfte wohl die Begründung für die 20 km/h- Zone werden. Seltsam nur, dass andere Städte im Umland diese EU-Vorschrift nicht so gnadenlos durchziehen wie unsere Greizer Verwaltung?

Kommentare sind geschlossen.