Fürstliche Schloss und Residenzstadt Greiz 2009

Bebauungsplan Nr. 62/20-SO „Marstallquartier“ – Information zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die für Dienstag, den 17.11.2020 um 18:00 Uhr im großen Saal der Vogtlandhalle geplante öffentliche Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird aufgrund der aktuellen COVID-19-Infektionslage im Landkreis Greiz abgesagt.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Greiz teilte mit Schreiben vom 11.11.2020 mit, dass aus infektionsschutzrechtlicher Sicht die Durchführung der Veranstaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vertretbar ist und dies unabhängig von Hygienekonzepten gilt. Daher muss die Veranstaltung bis auf Weiteres abgesagt werden. Eine Nachholung der pandemiebedingt abgesagten Bürgerversammlung ist beabsichtigt.

Zum Zwecke der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen zum Vorhaben und zum Bebauungsplan-Vorentwurf, wie im Bürgermagazin der Stadt Greiz am 07.11.2020 bekannt gemacht wurde, in der Zeit vom 18.11.2020 bis zum 17.12.2020 auf der nachfolgenden Internetseite der Stadt Greiz bereitgestellt und können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden:

www.greiz.de/bplan

Während der o. g. Frist können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu diesem Planentwurf in Textform (per Brief an Stadtverwaltung Greiz, Markt 12, 07973 Greiz; per Fax an die Nummer 03661/703-598; per E-Mail an stadtplanung@greiz.de) vorgebracht werden. Pandemiebedingt wird bei der Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung, Sachgebiet Stadtplanung eine Terminvereinbarung während der Sprechzeiten erbeten (Telefonnummer: 03661/703-520 bzw. 703-525).
Bei Fragen erreichen Sie die Mitarbeiter des Sachgebietes Stadtplanung unter den angegebenen Telefonnummern.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die ebenfalls auf der o. g. Internetseite veröffentlicht werden.

gez. Schulze
Bürgermeister