Appell an Bundestagsabgeordnete aus dem Landkreis GreizWer in der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch arbeitet, macht einen Knochenjob. Die Gewerkschaft NGG ruft Bundestagsabgeordnete aus der Region dazu auf, sich in Berlin gegen Missstände in der Branche einzusetzen. Foto (alle Rechte frei): NGG

„Wildwest-Zustände in der Fleischbranche beenden“

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Greiz auf, in Berlin für das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft zu stimmen. Corona-Ausbrüche in mehreren Fleischunternehmen hätten gezeigt, wohin die Missstände führen können.
„Für die überwiegend osteuropäischen Beschäftigten in Subunternehmen sind extreme Arbeitsbelastung, Lohn-Prellerei und Unterbringung in abrissreifen Wohnungen seit Jahren an der Tagesordnung. Mit solchen Wildwest-Methoden muss endlich Schluss sein“, fordert Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG-Region Thüringen.
Das geplante „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ könne die Fleischbranche zugleich stärken: Nach Angaben der Arbeitsagentur sank die Zahl der Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe im Freistaat innerhalb von 20 Jahren um 37 Prozent. Von 387 Betrieben im Jahr 1999 gab es im vergangenen Jahr nur noch 244. „Diese Konzentration ist ein bundesweiter Trend, der dazu geführt hat, dass vielerorts reguläre Stellen verloren gingen und Arbeiten an Subunternehmen ausgelagert wurden – zu prekären Bedingungen“, betont Löbel. Mit Hilfe des neuen Gesetzes müssten nun die Stammbelegschaften wieder aufgebaut und die Mitbestimmung gestärkt werden. Das führe zu höheren Löhnen, steigenden Sozialabgaben und Steuereinnahmen.
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Leiharbeit in Fleischbetrieben mit mehr als 49 Personen verboten werden. „In den vergangenen Jahren sind alle Versuche gescheitert, die Branche zum Umdenken zu bewegen – weder durch freiwillige Selbstverpflichtungen und selbst mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft nicht. Das Verbot ist überfällig“, so Löbel.
Der Gewerkschafter warnt jedoch vor Tricksereien. Unternehmen dürften nicht versuchen, das Gesetz durch neu gegründete Tochtergesellschaften oder andere Schlupflöcher zu umgehen: „Vom Schlachten bis zum Verpacken – alle Arbeitsschritte in der Fleischproduktion müssen von Beschäftigten erledigt werden, die direkt beim Unternehmen angestellt sind.“ Das Gesetz zum Verbot von Leiharbeit und Werkvertrag sei der erste Schritt. „Und dann brauchen wir als zweiten Schritt einen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten in den rund 7.700 Unternehmen der Branche gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen absichert. Wir sind gespannt, ob die Unternehmen hierzu ernsthaft bereit sind.“
Das Argument von Lobbyverbänden, die Fleischbranche sei auf Werkverträge und Leiharbeit angewiesen, um Auftragsspitzen etwa zur Grillsaison abzufedern, überzeuge nicht. „Möglich wären beispielsweise auch befristete Arbeitsverträge. Besser noch: Arbeitszeiten lassen sich per Tarifvertrag und Arbeitszeitkonten regeln – wie das auch in anderen Bereichen der Lebensmittelbranche seit langem üblich ist“, so Löbel.

NGG