Greizer Brauereifest: Fanfarenzug freut sich über 850 Euro für die ReisekasseBürgermeister Alexander Schulze

Ab 2. Juni öffnet Greizer Meldebehörde – Terminvereinbarung im Amt erforderlich

GREIZ. Der Gang zum Amt soll in Greiz ab 2. Juni 2020 wieder möglich sein. Gerade bei der Meldebehörde, wo für einige Dokumente persönliches Erscheinen erforderlich ist, sollen unter Einhaltung der Corona-Vorsichtsmaßnahmen eingeschränkte Öffnungszeiten gelten.

Wichtig: „Um unsere Mitarbeiter und die Bürger der Stadt effektiv zu schützen, müssen die Termine vorher vereinbart werden und es gilt Maskenpflicht“, wie Bürgermeister Alexander Schulze (parteilos) betont.

An- und Ummeldungen, Beantragung und Abholung von Personalausweisen, Reisepässen sowie Beglaubigungen sind auf diese Weise wieder möglich. Die Meldebehörde kann unter Telefon 03661/703 330, 703332 oder 703423 kontaktiert werden.

Termine werden innerhalb der folgenden Sprechzeiten angeboten:

Montags von 9 bis 12 Uhr, dienstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Jeden ersten Samstag im Monat von 9 bis 11 Uhr geöffnet.

Da die Terminvereinbarungen auch während der Sprechzeiten weiterlaufen, ist es möglich, dass ihr Anruf nicht sofort entgegengenommen werden kann.

In diesem Fall bittet Sie der Rathauschef um etwas Geduld. Für Meldebescheinigungen können Anträge im Internet unter www.greiz.de heruntergeladen und per Post an die Meldebehörde geschickt werden. Die entsprechende Bescheinigung erhalten Sie ebenfalls per Post.

„Es ist uns wichtig, in der Stadtverwaltung vor allem im Bürgerservice Schritt für Schritt zur Normalität zurück zu kehren“, betont der Greizer Bürgermeister Alexander Schulze. „Bitte nutzen Sie die telefonischen und Internet-Kontaktmöglichkeiten, um sich zu informieren und anzumelden. So finden wir individuelle Lösungen für Kontakte und Gespräche.“

Pressemitteilung Stadt Greiz @29.05.2020