Neuer Friedhof GreizWunderschönes Grabmal auf dem Greizer Hauptfriedhof.

Greizer CDU-Ortsverband positioniert sich zur Erhöhung der Friedhofsgebühren

Neuer Friedhof Greiz
Wunderschönes Grabmal auf dem Greizer Hauptfriedhof.
GREIZ. Die CDU-Stadtratsfraktion ist nicht für die Öffentlichkeitsarbeit des Rathauses zuständig. Dennoch möchten wir auf die unumgängliche Entscheidung der Gebührenerhöhung für städtische
Bestattungseinrichtungen eingehen. Insbesondere weil auch uns viele Nachfragen zu diesem emotionalen Thema erreichen. Die Details zeigen, dass nicht Willkür, sondern das Nachfrageverhalten
der Bürger die Gebührenstaffelung prägt.

Finanzsituation erfordert schwierige Entscheidungen
Die aktuelle Finanzsituation der Stadt Greiz verlangt seit vielen Jahren erhebliches Verantwortungsbewusstsein bei der und für die Erfüllung von kommunalen Hausaufgaben aller Greizer Stadträte. In den letzten Jahren war Greiz wiederholt auf Bedarfszuweisung des Freistaates angewiesen. Solche erheblichen Finanzspritzen sind aber kein Dauerzustand und schon gar kein Automatismus. Sie haben zur zwingenden Voraussetzung, dass die Stadt Greiz dabei eigene Einnahmen erzielt! Die CDU hat sich dieser Verantwortung gestellt und wird sich ihr auch zukünftig stellen.

Die sinkenden Einnahmen auf allen politischen Ebenen in Thüringen verlangen nach Handlung. Die Finanzlage unserer Stadt zwingt zu Entscheidungen, die die Handlungsfähigkeit der Stadt Greiz sicherstellen müssen. Alles andere würde zu einer Situation wie in der Stadt Gera führen!

In diese schwierige Phase fallen auch Beschlüsse, wie die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer und der Gebühren für Bestattungseinrichtungen der Stadt Greiz. Davon sind kirchliche Friedhöfe und
Dienstleistungen von privaten Bestattungsunternehmen nicht betroffen.

Einige Zahlen:
Die Zuweisungen für weitere Hilfen des Freistaates verlangen nach dem Haushaltssicherungskonzept der Stadt Greiz, das jährliche Defizit für die Unterhaltung der Bestattungseinrichtungen zu senken. Dieses betrug 2012 111.039 Euro und 2013 106.639 Euro. Bei Kosten von 197.017 Euro (2012) und 203.089 Euro (2013) wird so eine Kostendeckung von durchschnittlich 45,6 Prozent erreicht. Der Durchschnitt im Freistaat Thüringen beträgt 60,8 Prozent. Mit der neuen Gebührenordnung soll und muss der Landesdurchschnitt erreicht werden, was dennoch zu einem bleibenden jährlichen Zuschuss von ca. 80.000 Euro für städtische Bestattungseinrichtungen durch die Stadt Greiz führt.

In den Jahren 2011 bis 2013 wurden durchschnittlich 96 anonyme Bestattungen im Gemeinschaftsgrab durchgeführt. Der Stadtrat hat gerade bei den Grabgebühren auf eine moderate Gebührenanpassung von 20 Euro auf 23 Euro jährlich geachtet. In jährlich zehn Fällen wurde ein Urnengrab gekauft und in sieben Fällen ein Familiengrab, Grüfte und große Familiengräber jeweils nur einmal in drei Jahren. Insgesamt erhofft sich die Stadtverwaltung bei Verkäufen von Grabstätten Mehreinnahmen von 1864 Euro jährlich.

Bei den Verwaltungsgebühren stellt sich die Systematik der Stadtverwaltung ähnlich dar. Überall dort, wo viel Nachfrage stattfindet, steigen die Gebühren moderat. So wurden zwischen 2011 und 2013 jährlich rund 135 Urkunden für Grabnutzungsrechte ausgestellt. Hier stiegen die Kosten von 7 Euro auf 16 Euro. Bestätigungen für das Überführen von sterblichen Überresten auf einen Friedhof der Stadt Greiz betrafen im gleichen Zeitraum jährlich 147 Fälle. Hier steigt die Gebühr von 3 Euro auf 15 Euro. Für die Genehmigung von Grabsteinen (abhängig von der Grabgröße) bewegen sich die Gebühren nun zwischen 41 Euro und 172 Euro, vormals zwischen 20 Euro und 40 Euro. Das häufig nachgefragte Urnengrab liegt somit bei 41 Euro jährlich. Die Räumung einer Gruft (einmal in drei Jahren vorgekommen) verursachte der Stadt Kosten von 4490 Euro. Die neue Gebühr beträgt 2739 Euro, wobei selbstverständlich auch private Unternehmen diese Dienstleistung übernehmen können.

Erhebliche Steigerungen sind in der Nutzung der Trauerhalle in der Leonhardtstraße zu verzeichnen. Die jährlichen Kosten belaufen sich durchschnittlich auf 84.191 Euro Betriebskosten. Davon werden bisher lediglich 17.200 Euro durch Gebühren eingenommen, zukünftig plant man 51.500 Euro und erreicht auch nach der Erhöhung noch keine Kostendeckung. Ob einzelne Dienstleistungen insbesondere bei Trauerfeiern von privaten Bestattungsunternehmen zukünftig übernommen werden und somit die Kosten für die Stadt Greiz und ihre Einwohner reduzieren werden können, stellt durchaus eine zu unterstützende Alternative dar. Auch können die von den Hinterbliebenen der Verstorbenen zu tragenden Kosten so wieder reduziert werden.

Viele Zahlen für eine komplexe und durchaus unangenehme Materie!
Zukünftig muss es ein Anliegen der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters sein, immer transparent und nachvollziehbar die Einwohner der Stadt Greiz bei ihren Handlungen und Entscheidungen mitzunehmen.
Mehr Transparenz und Offenheit ist gerade in schwierigen Finanzentscheidungen, über die Mitglieder des Stadtrates hinaus, gefragt. In diesem Sinne finden Sie auf unserer Homepage
www.greizer-cdu.de die Stadtratsunterlagen zum Thema.

Fakt ist, die Stadt Greiz wird ihre Eigenständigkeit in der städtischen Finanz- und Haushaltsplanung nur wiedererlangen, wenn der Stadtrat bereit ist, Verantwortungsbewusstsein und Bereitschaft zur Erfüllung von kommunalen Hausaufgaben zu zeigen. Dies ist für die nahe Zukunft eine schwere, jedoch zu meisternde Aufgabe für Verwaltung, Stadträte und Einwohner unserer Heimatstadt.
Pressemitteilung CDU-Ortsverband Greiz @24.02.2015