Freundeskreis Bürgerstiftung Greiz e.V.Unter der Vereinsregister-Nummer 220813 wird der Förderverein nun als “eingetragener Verein” geführt. Foto: Bürgerstiftung Greiz

Förderverein “Freundeskreis Bürgerstiftung Greiz e.V.” ist nun im Vereinsregister des Amtsgericht Greiz eingetragen
GREIZ. “Was lange währt, wird endlich gut”, sagt der Volksmund. Nach der Gründungsversammlung am 06.02.2015 hatte der Vorstand des “Freundeskreis Bürgerstiftung Greiz” über die Greizer Notarin Ricarda Gebauer die Eintragung des Fördervereines in das Vereinsregister beantragt.

Nun kam die Rückmeldung vom Amtsgericht Greiz: Wir sind jetzt “e.V.”, also ein eingetragener Verein. Damit ist der Verein juristische Person und hat mit der Eintragung unter der Vereinsregister-Nummer VR 220813 am 21.04.2015 Rechtsfähigkeit erlangt. Wieder wurde ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer Bürgerstiftung Greiz geschafft.
Gemeinnützigkeit wurde beim Finanzamt Gera bereits beantragt
Oftmals wird dem Zusatz “e.V.” unterstellt, dass dieser die Gemeinnützigkeit eines Vereins nach außen sichtbar macht. Das ist ein Irrglaube, dem ist nicht so. Für die Gemeinnützigkeit reicht die Eintragung in das Vereinsregister nicht aus. Vielmehr benötigt man einen sogenannten Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes, mit dem die Gemeinnützigkeit seitens des Fiskus anerkannt wird.
Auch dieses Verfahren wurde von uns angestoßen und wir hoffen, dass das Finanzamt Gera den Freistellungsbescheid erlässt. Erst dieser Bescheid wird es ermöglichen, dass wir selbst Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen. Dann können aktive wie ehemalige Greizerinnen und Greizer vielfältige Projekte unterstützen und im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung den Fiskus an diesen Aufwendungen beteiligen. Übrigens: Wenn es die Bürgerstiftung Greiz einmal gibt, sind die steuerlichen Bedingungen zum Absetzen von Aufwendungen nochmals deutlich verbessert.

Bürgerstiftung Greiz/tr @25.04.2015