Greizer Sommerpalais am Abend

Sommerpalais hell erleuchtet

Greizer Sommerpalais am Abend
Greizer Sommerpalais am Abend
Greiz. Es ist wohl eher selten, das Sommerpalais hell erleuchtet in der untergehenden Sonne zu sehen, während die Dämmerung hereinbricht und sich der Himmel langsam dunkel verfärbt. Für Kalenderaufnahmen konnten wir dieses herrliche Schauspiel selbst erleben. Danke, noch einmal, liebe Pia Büttner, dass Du die Alarmanlage überlisten konntest und uns bei dieser Ideen-Umsetzung so behilflich warst. Danke auch der Thüringer Stiftung für Schlösser und Gärten für die Fotogenehmigung.
Antje-Gesine Marsch @23.10.2012

3 Gedanken zu „Greizer Sommerpalais am Abend“
  1. Fotogenehmigung? Sind wir jetzt wieder beim alten Fürsten angekommen?

    „Fotografieren von und in Gebäuden
    Gebäude als Motiv und Kulisse sind für Fotografen immer wieder interessant. Oft sieht sich der Fotograf jedoch mit der Frage konfrontiert, ob er überhaupt Aufnahmen von der Außenansicht des Gebäudes oder gar Innenaufnahmen machen und die Bilder anschließend auch verwerten darf. Mitunter wird die Fotografiererlaubnis auch von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht.

    Rechtlich sprechen gegen das Fotografieren zunächst zwei Aspekte: das Urheberrecht des Architekten (Fotografieren als zustimmungsbedürftige Vervielfältigung des Architektenwerkes) und das Eigentumsrechts am Grundstück inkl. dem daraus resultierenden Hausrecht. In besonderen Konstellationen können noch das Persönlichkeitsrecht des Gebäudebewohners oder Sicherheitsaspekte, z.B. bei militätischen Anlagen hinzukommen.

    Im Himblick auf Rechte des Archtitekten und die Außenansicht eines Bauwerkes hat der Gesetzgeber in § 59 UrhG entschieden, dass Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers (=Architekten) zulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl. Fahrbahn, Gehweg und Radweg) ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter, Hubschrauber) aus aufgenommen wurde. Auch darf kein anderer Aufnahmstandpunkt als ein allgemein zugänglicher gewählt werden, also nur von der Straße aus fotografiert werden und nicht etwa von einem gegenüberliegenden Haus. Dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Gebäude-Eigentümers, da dessen Grundstück ja nicht betreten wird und damit keine Verletzung des Eigentumsrechts und des daraus abgeleiteten Hausrechts erfolgt.

    Werden Außenaufnahmen von Gebäuden mit Angabe des Namens der Bewohner un der Adresse veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und berührt Datenschutzinteressen. Ein derartiger Eingriff kann aber unter Umständen durch die Pressefreiheit gerechtfertigt sein, insbesondere dann, wenn die Bewohner zuvor anderen Berichterstattungen über ihre Wohnsituation zugestimmt haben, sog. Homestory (Vgl. BGH: zu Luftbildaufnahmen von Promi-Villen).

    Für Innenaufnahmen gibt es eine derartige gesetzliche Erlaubnis nicht. Dem Eigentümer steht es daher grundsätzlich frei, ob und unter welchen Voraussetzungen er das Betreten seines Grundstückes zuläst. Er kann also mit den Personen, die sein Grundstück betreten, frei vereinbaren, ob sie z.B. nur für private oder auch für kommerzielle Zweck fotografieren dürfen, ob sie mit oder ohne Stativ und Blitz fotografieren dürfen und ob sie für diese Erlaubnis ein Entgelt zu zahlen haben.

    Dies gilt auch für Gebäude, die bestimmungsgemäß der Öffentlichkeit zugänglich sind, wie etwa Museen, Kirchen, Schlösser, Konzerthallen etc. Wenn in den Gebäuden Veranstaltungen oder andere berichtenswerte öffentliche Ereignisse stattfinden, kann sich aus der Pressefreiheit und dem jeweiligen Landespressegesetz für Pressefotografen ein kostenfreises Zugangsrecht ergeben, soweit die Fotos der Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen. Nicht abgedeckt ist davon die Nutzung der Fotos für andere Zwecke, z.B. Werbung, Postkarten, Bücher etc.“

    Der Park ist öffentlich, insofern dürfen Gebäude (speziell hier die Außenaufnahmen) ohne Erlaubnis fotografiert werden. Was hier in Greiz abgeht, spottet langsam jededr Beschreibung! Dennoch Danke für die Fotos, sind toll. Und die Verantwortlichen für die „Erlaubnis“ sollten sich mal fragen, ob sie auch solche tolle Aufnahmen hinbekommen hätten? Vermutlich nicht. Also bekommen sie sogar kostenlos tolle Werbung…. Übrigens: Der Architekt des Sommerpalais ist meines Wissens tot *lach*

  2. Grüß Gott Frau Marsch. Ich bin leidenschaftlicher Fan des Mittleren Vogtlandes, habe schon mehrere Flüge über dieses absolviert und während diesen Flügen gefilmt und fotografiert. Diese Filme sind auszuleihen (kostenlos) bei
    http://www.dick-aktuell.de, Hr. Dick. Auf seiner Homepage befindet sich auch mein oben angegebener Blog. Wenn Sie auf diesem Blog nach unten scrollen & auf ältere Beiträge» klicken, kommen Sie auf die auszuleihenden DVD ´s.
    Nun zum eigentlichen Thema. Hr. Dick machte mich auf ihre sehr gut gelungene Foto Show bezüglich des Greizer Sommerpalais aufmerksam. Ich kenne Greiz auch sehr gut, bin deshalb besonders begeistert und kann nur sagen, ganz feine Sahne». Alles sehr gut gelungen und eine tolle Idee. Ich werde mich jetzt einmal öfters bei Ihnen einloggen. Weiter so, Sie haben einen Fan gewonnen.
    Viele Grüße von
    Siegfried Köhler aus Herzogenaurach, Mittelfranken.

  3. Liebe Antje-Gesine und lieber Rainer, herzlichsten Glückwunsch zur gelungenen Umsetzung einer tollen Idee, das Sommerpalais im Wandel von Dunkelheit und Licht als Bildfolge zu zeigen! Da kommt ja schon weihnachtliche Stimmung auf und Vorfreude und der Impuls, am eigenen Wohnort vielleicht ähnliches zu probieren. Ich sehe mir eure Bildergalerie immer wieder an und entdecke immer neue Nuancen. Beim Anblick wird mir jedenfalls warm ums Herz. Danke!
    Rudolf Dick, Elsterberg

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