Geflügelpest-Ausbruch bei Legehennen in den Niederlanden
ERFURT. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat als oberste für Tierseuchenschutz und Tiergesundheit zuständige Behörde des Landes über den Ausbruch der Geflügelpest bei Legehennen in den Niederlanden informiert. In Thüringen ist jeder Halter von Geflügel dazu aufgerufen, besonders wachsam zu sein und die Biosicherheit in Geflügelhaltungen zu erhöhen. Nach dem Geflügelpest-Ausbruch auf einer Farm mit 30.000 Puten in Mecklenburg-Vorpommern in der vergangenen Woche ist nunmehr zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit die hochpathogene Verlaufsform der Erkrankung bei Nutzgeflügel in Europa aufgetreten.
Betroffen ist ein Legehennenbestand in den Niederlanden mit ca. 150.000 Tieren. Bei dem nachgewiesenen Erreger handelt es sich um ein Influenzavirus des Subtyps H5N8, der gleiche Erregertyp wie in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser in Europa neu nachgewiesene Erreger weist für Geflügel stark krankmachende Eigenschaften auf, insbesondere bei Hühnern und Puten kommt es zu schweren Erkrankungen mit Todesfällen. Aber auch Wassergeflügel und Wildvögel können sich infizieren. Die Eintragsquellen und Verbreitungswege in die Bestände sind derzeit noch nicht aufgeklärt. Es ist nicht auszuschließen, dass bei den aktuellen Seuchenfällen Wildvögel eine Rolle als Überträger der Infektion spielen.
Deshalb sollten Geflügelhalter verstärkt auf Krankheitsanzeichen bei ihren Tieren achten und gegebenenfalls den betreuenden Tierarzt informieren. Die Tiere zeigen dann deutliche Anzeichen einer Atemwegserkrankung („Vogelgrippe“), sinkende Futteraufnahme und nachlassende Legeleistung sowie eine deutlich erhöhte Sterblichkeitsrate.
Zum Schutz vor einem Viruseintrag in den eigenen Bestand ist der Biosicherheit besonderes Augenmerk zu widmen. In erster Linie gilt es, den direkten Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln zu verhindern. Alle Futter- und Wasserstellen sind vor Wildvögeln zu schützen. Der Zutritt von betriebsfremden Personen zu Geflügel haltenden Betrieben sollte auf ein unerlässliches Minimum beschränkt werden und beim Betreten der Ställe Einwegschutzkleidung oder eine gesonderte betriebseigene Kleidung getragen werden. Desinfektionsmatten sollten an der Hofgrenze (Zufahrt, Tor) und vor den Ställen ausgelegt werden. Das Verbot der Verfütterung von Speise- und Küchenabfällen ist unbedingt beachten. Dies heißt auch, dass keine Eierschalen verfüttert werden dürfen.
Bei der aviären Influenza („Vogelgrippe“) handelt es sich um eine sogenannte Zoonose, eine Erkrankung, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Nach Mitteilung des nationalen Referenzlabors für Influenzaviren bei Tieren sind Infektionen des Menschen mit dem H5N8-Subtyp des Influenza-Virus bislang nicht bekannt. Eine Empfänglichkeit des Menschen kann aber gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden. Daher seien auch Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten (z.B. regelmäßige Händedesinfektion, tote Vögel nur mit Handschuhen anfassen).
Pressemitteilung Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit @18.11.2014