Auch Bürgerstiftung Greiz richtet bundesweites Spendenkonto einAuch in der Bruno-Bergner-Straße sind die Geschäfte überflutet.

GREIZ. In einer gemeinsamen Erklärung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, der Thüringer IHK`s, der Handwerkskammern Der Thüringer Aufbaubank, der LEG Thüringen, dem Dehoga und dem Verband der Wirtschaft Thüringens wurde mitgeteilt, dass sich alle von Hochwasser betroffenen Unternehmer in verschiedenen Einrichtungen zu unkomplizierten Hilfen melden können.
Sonderprogramme, Soforthilfen außerhalb der kommunalen Mittel, Sonderkreditprogramme und Investiti-onshilfen können abgefragt werden. Sollte Unterstützung von städtischer Seite notwendig sein, stehen Ihnen die bekannten Telefonnummern jederzeit zur Verfügung. Da das Netzt der Stadtverwaltung im Moment ge-stört ist, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme persönlich oder per Mail an sv@greiz.de.
Bitte beachten Sie auch, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit die Gewährung von Kurzarbeitergeld in geschädigten Unternehmen nach §96 Abs. 1 S.1 Nr.1 SGB III schnell und unbürokratisch gewährt werden soll. Wenden Sie sich dazu bitte an das zuständige Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit.
Die Erklärung der genannten Institutionen finden Sie auf unserer Homepage unter www.greiz.de/aktuelles

Pressemeldung Stadt Greiz