Justizvollzugsanstalt HohenleubenJustizvollzugsanstalt Hohenleuben

ERFURT. Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger hat die Kritik des Bundes der Strafvollzugsbediensteten an der geplanten gemeinsamen JVA von Sachsen und Thüringen in Zwickau zurückgewiesen. Wenn diese gemeinsame Anstalt fertig ist, gehört die Mehrfachbelegung in Thüringer Gefängnissen der Vergangenheit an und wir können trotzdem zwei veraltete Gefängnisse in Gera und Hohenleuben schließen, sagte der Justizminister. Im gerade vom Landtag verabschiedeten Justizvollzugsgesetzbuch ist dieses Ziel auch festgeschrieben: Ab 2024 ist Mehrfachbelegung von Hafträumen im Regelfall nicht mehr vorgesehen.
Der jetzt vom BDSD geäußerte Vorschlag, stattdessen in jedem Land ein eigenes Gefängnis zu errichten, sei schon vor Jahren geprüft und zu Gunsten der gemeinsamen Anstalt verworfen worden. Wir gehen das Problem einer notwendigen JVA gemeinsam an und sind dabei schon weit fortgeschritten, so Poppenhäger. Auch in anderen Bereichen, so im Frauenvollzug und bei der Sicherungsverwahrung, habe sich eine solche Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinaus bewährt.
Pressemitteilung Thüringer Justizministerium Erfurt @21.03.2014