Kreisjägerschaft Greiz: Landtagsabgeordnete stellte sich Fragen zum JagdrechtDen Fragen der Kreisjägerschaft Greiz stellte sich Landtagsabgeordnete Diana Skibbe (Die Linke). Foto: Kreisjägerschaft Greiz

Die Kreisjägerschaft Greiz e.V. im Gespräch mit Diana Skibbe, Landtagsabgeordnete der Partei Die Linke zum Thema Jagdrecht

HOHENÖLSEN. Mitte Dezember begrüßte der Vorstand der Kreisjägerschaft die Wahlkreisabgeordnete der Partei Die Linke, Diana Skibbe in der Gaststätte „Zur Rotbuche“.
Im kleinen Rahmen stellte sich Frau Skibbe den konstruktiven Fragen des Kreisjägermeisters Wolfgang Schmeißner und aktiven Jägern verschiedener Hegeringe des Landkreises zum Thema Jagdrecht

Auf die erste Frage, was im Speziellen ihre Partei am geltenden Jagdgesetz zu kritisieren habe, da sie es auf den parlamentarischen Prüfstand stellen wollen, räumte MdL Skibbe ein, dass sie zwar Mitglied im Umweltausschuss des Landtages ist, für Fragen der Jagd aber ihr Fraktionskollege Tilo Kummer zuständig sei. Sie kenne zwar die Festlegung im Koalitionsvertrag, wisse aber nichts über die tieferen Hintergründe.
Umso mehr habe sie sich über die Einladung gefreut, weil ihr hierdurch die Möglichkeit gegeben wurde, direkt zu erfahren, wo den Jägern der sprichwörtliche Schuh drückt. Als Mitglied im Naturschutzbund (NABU) habe sie bisher nur eine Seite der Medaille kennengelernt, hauptsächlich mit Argumenten gegen die Jagd. Doch nun bekam sie die Möglichkeit, auch die andere Seite zu hören.
Die Anwesenden ließen sich nicht lange bitten und informierten die Abgeordnete über derzeitige Probleme, aber auch über die durch Jäger erbrachten Leistungen zum Nutzen unserer Natur und Artenvielfalt.

Kreisjägermeister Wolfgang Schmeißner referierte kurz zur Geschichte des geltenden Jagdgesetzes und erläuterte den Anwesenden, dass das Gesetz im Wesentlichen während der Weimarer Republik erarbeitet und 1934 lediglich von den Nationalsozialisten in Kraft gesetzt wurde.
Über die Jahrzehnte wurde das Gesetz immer wieder den sich wandelnden Anforderungen an die Jagd angepasst und ist heute ein modernes, den gesellschaftlichen Verhältnissen und Belangen sowie dem Tierschutz Rechnung tragendes Thüringer Jagdgesetz.
Beispielhaft wurde dargelegt, dass ideologisches Schrauben an einzelnen Bestimmungen, unmittelbare Auswirkungen auf ganze Bereiche der Jagd und somit des Artenschutzes entwickeln kann.

Die selbst in den Reihen des NABU und des BUND umstrittene Forderung der Grünen nach einer gänzlichen jagdlichen Schonung der sich stark entwickelnden Bestände von Waschbär, Marderhund und Mink ist ein Beispiel für durch Ideologie verursachte Fehlentwicklung.

Mittlerweile gehen die Bestände an Bodenbrütern, Wasservögeln, Kröten, Fröschen und der vom Aussterben bedrohten europäischen Sumpfschildkröte, trotz aufwändiger Schutzprojekte von NABU und BUND immer stärker zurück, weil der Waschbär und der Mink keine Roten Listen kennen und verzehren, was sie finden!
Das verlangte Verbot des Einsatzes von Lebendkastenfallen, wird die Problematik verschärfen und die Waschbär- und Minkbestände ungehindert ansteigen lassen. Neben den Bewohnern von Feuchtbiotopen sind auch der Uhu und andere geschützte Vogelarten, insbesondere Greife wie Habicht, Sperber und Bussard in Gefahr, weil der klettergewandte Waschbär auch deren Nester erreicht und Eier und Jungvögel aushorstet.

Weiteres Thema war, die von den Grünen geforderte Änderung der Jagdhundeausbildung. So wird der Öffentlichkeit vorgemacht, dass die Jagdhunde an wehrlosen Füchsen und flugunfähig gemachten Enten zur Bau- und Wasserjagd abgerichtet werden. Wohl wissend, dass dies Unwahrheiten sind, werden sie immer wieder zur Diskussion gebracht. Tatsächlich befindet sich, in einem sogenannten Kunstbau, zwischen dem erfahrenen Fuchs und dem unerfahrenen jungen Jagdhund ein stabiles Metallgitter. Der Hund soll lediglich lernen, den gefundenen Fuchs zu verbellen und zum Verlassen des Baues zu veranlassen.

Auch die „Übungsente“ wurde nicht verstümmelt, sondern mit einer Papiermanschette kurzfristig am Wegfliegen gehindert, welche nach wenigen Minuten im Wasser aufweicht, so dass die Ente unverletzt wegfliegen kann. Diese Wahrheiten würden aber sicherlich nicht dazu beitragen, die Spendenbereitschaft der oft naturfernen aber tierlieben Stadtbewohner anzuspornen.

Dass diese Jagdhunde auch benötigt werden, um vor der Wiesenmahd Rehkitze im hohen Gras aufzuspüren und vor dem Mähtod zu bewahren, wird verschwiegen, da es die Argumente der vermeintlichen „Tierschützer“ entkräften würde.

Auch die Tatsache, dass Jäger bei Unfällen getötetes Wild kostenlos beseitigen und wichtiges Glied in der Tierseuchenbekämpfung sind, wird verschwiegen. Allein dieser Dienst spart dem Staat und damit auch dem Steuerzahler Hunderttausende von Euro an Steuergeldern.

Damit es erst gar nicht zu Wildunfällen kommt, bringen Jäger auf ihre Kosten an den Leitpfählen blaue Reflektoren an, die bei Dämmerung und Dunkelheit das Wild vor herannahenden Fahrzeugen warnen.

Frau Skibbe zeigte sich erstaunt, dass es Jäger sind, die aus der eigenen Tasche die Anlage von Wildäckern und Äsungsflächen finanzieren und so den Wildtieren Blühflächen und Deckung in der häufig einseitigen Kultursteppe verschaffen. Auch ohne die zeitaufwändige Wildschadensabwehr auf landwirtschaftlichen Flächen durch die Jäger wären sicherlich große Ernteverluste für die Landwirte zu befürchten.

Während vor dem Erhalt des Jagdscheines eine anspruchsvolle theoretische und praktische Ausbildung sowie Prüfung zu absolvieren ist, kann sich jeder Balkon- und Salonnaturschützer anmaßen, über Belange der Jagd und die komplexen Wechselwirkungen in der Natur mitzusprechen. Wissenschaftliche Gutachten und Meinungen werden nur zugelassen, wenn sie die bereits vorgefasste Meinung derer bestätigen.

Auf der einen Seite wird versucht, die Jagd mit fadenscheinigen Argumenten wie angeblichem Tierschutz bis zur Aufgabe zu reglementieren und auf der anderen Seite wird der Überbau der Natur mit Windkrafträdern vorangetrieben. Und das obwohl jeder, der sich etwas mit unserer Natur befasst, weiß, dass die Windkraftanlagen gigantische Tötungsmaschinen für Fledermäuse und andere geschützte Luftraumbewohner sind.
Von der Einwirkung dieser riesigen Energieanlagen auf die in der Nähe wohnenden Menschen gar nicht zu reden.
Aber die horrenden Pachtgelder und die Spenden der Betreiber decken ein vielleicht noch vorhandenes Restgewissen wärmend zu.

Kreisjägermeister Wolfgang Schmeißner erklärte abschließend, dass Jäger, Bauern, Angler, Waldbesitzer und Grundeigentümer sich einig seien, dass das geltende Jagdgesetz den Voraussetzungen genüge und nicht den „Hirngespinsten“ einer 600 Mitglieder zählenden Mehrheitsbeschaffer-Partei und ihren Verbündeten geopfert werden darf.

Er bezweifelte, dass es im Sinne der Partei von Frau Skibbe sein kann, eine bedeutende potenzielle Wählergruppe nachhaltig gegen sich aufzubringen, um einer in anderen Bundesländern bereits als falsch erkannten, ideologisch gesteuerten Jagdgesetzgebung Geltung zu verschaffen.

Frau Skibbe zeigte sich beeindruckt von der Vielfalt der bei einer Gesetzesänderung zu bedenkenden Gesichtspunkte und versprach, das Gehörte in den parlamentarischen Entscheidungsprozess einbringen zu wollen. Nach ihrer Kenntnis soll der erste abgestimmte Referentenentwurf im Januar im Kabinett behandelt werden und dann in die Landtagsausschüsse gehen.

Die Gesprächsreihe soll in lockeren Zeitabständen bis zur Wahl im Jahr 2018 mit allen relevanten Thüringer Parteien fortgesetzt werden.
Ein kleiner Lichtblick für die gesamte Jägerschaft auf dem noch weiten und unebenen Weg bis zur endgültigen Entscheidungsfindung.

Lothar Kissel @03.01.2017

Von Leserpost