Sozialministerin Taubert kritisiert Stimmenthaltung Thüringens im Bundesrat
ERFURT. Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat vor der Bundesratssitzung am Freitag die ablehnende Haltung Thüringens zu mehr Transparenz beim Freihandelsabkommen kritisiert. Hintergrund ist die Fortsetzung der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA nach dem Abschluss der Konsultation der EU-Kommission zum Investorenschutz.
Heike Taubert sagte: „Viele gesellschaftliche und politische Akteure haben sich in den letzten Monaten kritisch bis ablehnend zu diesem Vorhaben positioniert. Deshalb will eine Bundesratsinitiative der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hamburg erreichen, dass die Länder im Bundesrat gegenüber der EU klar und kritisch Stellung beziehen. Ich unterstütze diesen Vorstoß. Ich fordere Frau Lieberknecht auf, ihre ablehnende Haltung gegenüber einer solchen klaren kritischen Stellungnahme aufzugeben. Leider hat sich die Ministerpräsidentin bereits in der Vergangenheit einseitig positiv zum Freihandelsabkommen mit den USA geäußert. Für mich ist noch nicht klar, dass wir ein solches Abkommen wirklich brauchen. Wenn überhaupt, dann muss es sich nach ganz klaren Vorgaben richten, die der Bundesrat für die Länder auch einfordern sollte. Im Übrigen sollte angesichts der aktuellen Spionageaffäre und immer neuer Enthüllungen über einen Stopp der Verhandlungen ernsthaft nachgedacht werden, solange das Vertrauen zum amerikanischen Partner nicht wiederhergestellt ist. Sollte die Ministerpräsidentin die Entschließung im Bundesrat nicht unterstützen, müsse sich Thüringen gemäß der Koalitionslogik im Bundesrat enthalten.

Hintergrund: Im Mittelpunkt einer Entschließung, die auf der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause im Bundesrat beschlossen werden soll, stehen die Forderung nach transparenter Beteiligung aller gesellschaftlicher Interessen an den Verhandlungen, der Schutz der hohen europäischen Verbraucherschutzstandards sowie die Ablehnung von speziellen Investorenschutzbestimmungen. Darin wird auch gefordert, dass die Europäische Kommission allen gesellschaftlich relevanten Gruppen die Möglichkeit einräumt, sich qualifiziert an einer Diskussion über das Handelsabkommen zu beteiligen. Dazu müssen alle wesentlichen Dokumente rechtzeitig veröffentlicht, alle Leitlinien, Ziele und rote Linien der Verhandlungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar präsentiert werden. Im Interesse größtmöglicher Transparenz muss auch das Verhandlungsmandat öffentlich gemacht werden. In der Entschließung vertritt der Bundesrat zudem die Auffassung, dass Investoren grundsätzlich auf den Rechtsweg vor nationalen staatlichen Gerichten zu verweisen sind.
Pressemitteilung Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit @10.07.201