Landrätin Martina Schweinsburg (CDU)Landrätin Martina Schweinsburg (CDU) Foto: Landratsamt Greiz

Greizer Landrätin Martina Schweinsburg (CDU) zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen sie

GREIZ. Mit Schreiben vom 12. März hat die Staatsanwaltschaft Erfurt dem Anwalt der Greizer Landrätin Martina Schweinsburg (CDU) mitgeteilt, dass sie das Ermittlungsverfahren gegen seine Mandantin wegen Bestechlichkeit gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat.

Das bedeutet, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft  keinen  genügenden Anlass zur Erhebung einer Anklage ergeben haben und ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht.

Martina Schweinsburg nahm diese Nachricht mit großer Genugtuung auf, denn die Einstellung des Verfahrens zeige klar und deutlich, „dass sich die Verdachtsmomente gegen meine Person bezüglich einer Bestechlichkeit trotz der intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt nicht bestätigt haben“.

Es sei für sie sehr erleichternd, dass diese doch erhebliche mentale Belastung, die während der gesamten mehr als eineinhalb Jahre laufenden Verfahrensdauer immer präsent war, nun vorbei ist. Im Leben nie vergessen können werde sie jedoch den Moment, als insgesamt 36 Polizisten und 12 Beamte in Zivil am 5. Juli 2016 ihr Wohnhaus, die Diensträume in Greiz sowie die Räume des Reisebüros durchsuchten.

Die Landrätin des Landkreises Greiz, die für dieses Amt auch am 15. April wieder kandidiert, dankt zuallererst ihrem Anwalt für dessen erfolgreiche Vertretung ihrer Interessen, aber auch besonders denen, die trotz der gegen sie erhobenen Vorwürfe ihr weiterhin vertraut und sie unterstützt haben.

Martina Schweinsburg: „Abschließend sei mir die Feststellung erlaubt, dass ich persönlich darauf vertraut habe, dass wir in einem Rechtsstaat leben und die Staatsanwaltschaft zu keinem anderen Ergebnis als ‚Einstellung des Verfahrens‘ kommen kann. Der Rechtsstaat, den wir 1989 erkämpft haben, hat gesiegt, was mich mit großer Genugtuung erfüllt.“

Pressemitteilung Landratsamt Greiz @23.03.2018