Befragung zu Familien-und Seniorenfreundlichkeit in Thüringen geht in EndphaseThüringens Sozialministerin Heike Taubert (SPD). Foto: Pressestelle Landtag Thüringen

Sozialministerin Heike Taubert (SPD): „Menschen mit Behinderung sind zuverlässige Beschäftigte“
ERFURT/GREIZ. Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat heute in Erfurt die Thüringer Unternehmen dazu aufgerufen, mehr Menschen mit Behinderung dauerhaft einzustellen.
Sozialministerin Heike Taubert sagte: „Ich rufe alle Thüringer Unternehmen dazu auf, noch mehr Menschen mit Behinderung dauerhaft einzustellen. Hier liegen ungenutzte Potentiale brach. Zwar werden aus der Ausgleichsabgabe finanzierte Sonderprogramme gut angenommen. Aber es gibt noch Luft nach oben.“
Laut Taubert sollen die bestehenden Anstrengungen verstetigt werden. „Wir werden nach wie vor alles tun, um so viele Menschen mit Behinderung wie möglich dauerhaft in Arbeit zu bringen. Das hilft auch den Unternehmen hierzulande, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Und es hilft, Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung weiter abzubauen. Die Erfahrung aus unserem Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderungen sowie für die Einführung eines herausragenden betrieblichen Eingliederungsmanagements bestätigen, dass Menschen mit Behinderung zuverlässige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind.“
Hintergrund: Deutschlandweit zeichnet sich ein Arbeitskräftemangel ab. Deshalb sollten die verfügbaren Potenziale behinderter Menschen besser genutzt und sie in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Gegenwärtig sind bundesweit etwa 200.000 Menschen mit Behinderung arbeitslos gemeldet. Damit liegt die Arbeitslosigkeit von Behinderten immer noch 50 Prozent höher als die allgemeine.
Die Thüringer Sozialministerin vergibt jedes Jahr den Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderungen sowie für die Einführung eines herausragenden betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Finanziert wird dieser Preis aus der sogenannten Ausgleichsabgabe. Dabei handelt es sich um finanzielle Mittel, die diejenigen Betriebe oder Behörden mit mehr als 20 Beschäftigten abführen müssen, wenn sie nicht eine bestimmte Anzahl schwerbehinderter Menschen beschäftigen. Die Höhe der Ausgleichsabgabe liegt je nach Erfüllung der Beschäftigungspflicht bei 105, 180 oder 260 Euro pro nicht besetztem Pflichtplatz und Monat. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben. verwendet werden. Sie wird durch das Integrationsamt verwaltet.
Pressemitteilung Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit @04.05.2014