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Statement der Landrätin des Landkreises Greiz

Landrätin des Landkreises Greiz

Die Landrätin des Landeskreises Greizz, Martina Schweinsburg (CDU) Foto: Landratsamt Greiz

zur Medieninformation der Gleichstellungsbeauftragten
GREIZ. Bei allem Respekt vor dem Einsatz der Gleichstellungsbeauftragten des Freistaates Thüringen für den Schutz von Frauen, empfinde ich es als befremdlich, dass sie sich zu Presseveröffentlichungen äußert, ohne zuvor mit den Verantwortlichen gesprochen zu haben bzw. mit der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort.
Die Behauptung von Frau Christ-Eisenwinder, die Umstrukturierung der Frauenschutzarbeit gehe zu Lasten der Betroffenen, entbehrt jeder Grundlage. Vielmehr entspricht die Umstrukturierung den tatsächlichen Gegebenheiten, basierend auf der Analyse des Nutzungsverhaltens in den vergangenen Jahren. Einvernehmlich wurde zwischen dem Diakonieverein Carolinenfeld als freiem Träger und dem Landkreis Greiz eine Vereinbarung getroffen, die der aktuellen Situation entspricht. Beide Vertragspartner sehen sowohl in der fachlichen Betreuung als auch in der finanziellen Ausstattung eine optimale Sicherung der Frauenschutzarbeit im Landkreis gewährleistet.
Es ist mitnichten so, dass sich der Landkreis Greiz aus der Verantwortung für Schutz suchende Frauen nimmt, denn der Landkreis beteiligt sich nach wie vor mit einer jährlichen Pauschale von 43 600 Euro an den Kosten. Der Landkreis spart also nichts ein durch die Veränderungen in der Frauenschutzarbeit.
Es ist falsch zu behaupten, dass der Landkreis Greiz mit Schließung des Frauenhauses lediglich auf ambulante Betreuung der Betroffenen setzt. Vielmehr ist es so, dass der Landkreis nunmehr eine Frauenschutzwohnung vorhält, was der tatsächlichen Nutzung des Schutzangebotes entspricht. In den vergangenen Jahren nutzten in der Mehrzahl Frauen, die nicht aus dem Landkreis Greiz kamen, das Frauenhaus. Darüber hinaus besteht die Option, bei steigendem Bedarf weitere Wohnungen anzumieten. Diese Vorgehensweise fördert aus unserer Sicht auch die Anonymität der Schutzwohnungen und somit die Sicherheit der Schutzbedürftigen.
Ein Objekt, das jahrelang als Frauenhaus genutzt wird, verliert in einer Stadt von der Größe wie Greiz irgendwann seine Anonymität.
Der Landkreis Greiz verfügt über ein intaktes Netzwerk zum Schutz für in Not geratene Frauen. Darin eingebunden ist die Polizei, die für Betroffene rund um die Uhr erreichbar ist und die auch schon in der Vergangenheit meist der erste Ansprechpartner für Frauen in Not war und letztlich die Kontakte zur sicheren Unterbringung Betroffener herstellte.
Ebenso bestehen enge Kooperationsbeziehungen zum Frauenhaus Gera. Der Trägerverein sichert die fachliche und personelle Betreuung der Frauenschutzarbeit hundertprozentig ab.
Der 24-Stunden-Bereitschaftsdienst, der durch Mitarbeiterinnen des Frauenhauses abzusichern war, wurde unverhältnismäßig wenig genutzt, gemessen an den dadurch gebundenen personellen Kapazitäten.
Aus Sicht des Landkreises Greiz ist zu hinterfragen, inwieweit die Thüringer Frauenhausförderung aus dem Jahre 2007 noch zeitgemäß ist und in allen Punkten den tatsächlichen Erfordernissen entspricht. Nicht Quantität sondern Qualität der Betreuung als Hilfe zur Selbsthilfe sollte im Mittelpunkt stehen. Insofern sehe ich hier für die Gleichstellungsbeauftragte des Freistaates Thüringen durchaus ein Betätigungsfeld. Das Vorverurteilen von Aktivitäten im Landkreis Greiz auf bloße Zeitungsveröffentlichungen hin, gehört nach meiner Auffassung definitiv nicht dazu.

Landratsamt Greiz, Presseinformation @14.01.2016

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