Steuerberaterin Helga Zietan: Vereinrecht im FokusHelga Zietan von der gleichnamigen Steuerberatungsgesellschaft in Greiz, sprach zur Veranstaltung zum umfassenden Thema Vereinsrecht.

Die Greizer Steuerberaterin Helga Zietan referierte vor Vertretern der Feuerwehrvereine des Landkreises Greiz über wichtige Aspekte des Vereinsrechts

FRIESNITZ/GREIZ. Vereinsrecht ist ein großes Feld. Schließlich ist Deutschland ein Land mit über 570.000 Vereinen, in denen 12 Millionen Ehrenamtliche tätig sind. In diesem Umfeld gibt es natürlich eine Vielzahl von Fragen, die das Vereinsrecht – geregelt in den Paragrafen 21 ff. BGB – betreffen.
Dies war auch der Grund, dass der Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes des Landkreises Greiz, Norbert Daßler, am Mittwochabend die Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren in das FFW-Gebäude nach Friesnitz einlud.

Als kompetente Referentin hatte er die Geschäftsführerin der Steuerberatungsgesellschaft Zietan & Kollegen, Helga Zietan, gewinnen können, die im Vortrag „Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen – Sponsoring und Spenden“ auf die wichtigsten Fakten einging, sie detailliert und verständlich erläuterte und Fragen der Anwesenden beantwortete.

Zunächst ging Frau Zietan auf die vier Säulen eines Vereins ein: den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, die Zweckbetriebe und die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.

Im einzelnen sprach Helga Zietan die verschiedenen Themen an, mit denen sich jeder Verein im Rahmen seiner Arbeit beschäftigen muss: So dürfen beispielsweise Vereinsmitglieder keine Zuwendungen erhalten, es sei denn, sie sind angemessen und übersteigen den Mitgliedsbeitrag eines Jahres nicht. „Annehmlichkeiten“ dürfen pro Jahr maximal 40 Euro nicht übersteigen.
In puncto Vergünstigungen tätiger Personen gibt es den vertraglichen Anspruch, etwa für Übungsleiter, den satzungsmäßigen Anspruch, wie Reisekosten und den gesetzlichen Anspruch, erläuterte Helga Zietan.
Tätigkeiten im Verein mit Auslagen-bzw. Aufwendungsersatz, Haupt-und Nebentätigkeiten im Verein, einem pädagogischen Konzept unterliegende Übungsleiterpauschalen in Höhe von 2.400 Euro im Jahr, Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohngesetz, Anerkennung von Aufwandsspenden, Spendennachweise oder Sachspenden aus dem Betriebs-bzw. Privatvermögen standen ebenso im Fokus der Ausführungen.

Als wichtigen Fakt beleuchtete die Greizer Steuerberaterin auch das Thema „Sponsoring“, dem sie persönlich eher zurückhaltend gegenübersteht, wie sie gestand. Auch „Werbeleistungen“ wurde ein großer Part eingeräumt.

Zwar seien Vereine vom Grundsatz her nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet, wobei sie bei der Umsetzug ihres Satzungszweckes durchaus wirtschaftlich tätig werden können, wie Frau Zietan im Hinblick auf eine Frage antwortete, die das Verkaufen von Speisen und Getränken bei Festen betrifft, die die Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren organisieren. Das Wichtige ist, dass alle Tätigkeiten genau definiert werden müssen. Sollte der Geschäftsbetrieb überwiegen, sei die Gemeinnützigkeit in Gefahr.

Viele Fragen brannten den Anwesenden im Anschluss auf den Nägeln. Sie reichten vom Ausstellen einer Bestätigung der Mitgliedsbeitragszahlung über die Möglichkeit, beim Finanzamt verbindliche Auskünfte zu bekommen, bis hin zum Stellen von Rücklagen.

„Sicher wirft die Beantwortung einer Frage wiederum neue auf“, bescheinigte Norbert Daßler den Anwesenden. Dass man die verantwortungsvolle Arbeit der Feuerwehrvereine nicht mit der von Kaninchenzüchtern vergleich könne, wie einer der Anwesenden einräumte, wurde von den meisten Anwesenden bestätigt. Man müsse die Vereine unterscheiden, so der allgemeine Tenor.
Helga Zietan betonte, dass die Fördervereine der Freiwilligen Wehren mit ihrem hohen bürgerschaftlichen Engagement dem Staat „eine Menge Arbeit abnehmen“. Andererseits habe der Gesetzgeber, respektive das Finanzamt, auch ein Interesse und Recht daran, dass die steuerlichen Vorteile eines gemeinnützigen Vereins nicht missbraucht werden.
Die Steuerberaterin riet den Anwesenden, alle sich bietenden, steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. „Wissen, was geht“, so Frau Zietan mit einem Augenzwinkern.

Sicher mache es Arbeit, sich intensiv mit dem Vereinsrecht auseinanderzusetzen, doch gebe dies Sicherheit. Sich gegenseitig zu helfen, Erfahrungen und Ideen auszutauschen und unter die Arme zu greifen, bat abschließend Norbert Daßler die Anwesenden.

Er bedankte sich herzlich bei Helga Zietan für die interessanten Aspekte und Denkanstöße und erhielt von ihr das Versprechen, gern einmal wieder zu diesem bewegenden Thema zu referieren.

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Antje-Gesine Marsch @16.02.2017