Greizer Villa Schilbach lud zum Tag des offenen Denkmals einVorschläge für den Denkmalschutzpreis 2017 werden gesucht.

Untere Denkmalschutzbehörde Greiz bittet um Mitarbeit und Vorschläge zur Gestaltung des Denkmaltages im Landkreis Greiz – Teilnahmemeldungen bis 25. Mai – „Macht und Pracht“ im Fokus

GREIZ. Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Greiz bittet um Mitarbeit und Vorschläge zur Gestaltung des Denkmaltages im Landkreis Greiz, der in diesem Jahr am 10. September stattfindet.

Der Tag des offenen Denkmals steht in diesem Jahr unter dem Motto „Macht und Pracht“.
Dieses Thema bietet eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten zur inhaltlichen Auseinandersetzung. Natürlich denkt man dabei zuerst an die regionalen Repräsentationsbauten, an die Burgen, Schlösser, Parks oder Klosteranlagen. Doch die Thematik sollte viel komplexer verstanden werden. Denn es gibt kaum einen Bereich unserer Region, in dem keine Zeugnisse vergangener „Macht und Pracht“ entdeckt werden können. So unterschiedlich „Machtansprüche“ in der Vergangenheit zum Ausdruck kamen, so facettenreich stellen sich die überlieferten Zeugnisse ausdrucksstarker „Pracht“ am und im Bau dar.

Wenn man mit offenen Augen durch eine kleine Dorfkirche geht, die schmuckvollen Fachwerkgiebel vieler Hofanlagen oder die Gärten der Herrenhäuser und Rittergüter betrachtet, so können viele Beispiele zur Schau gestellter weltlicher wie religiöser Bedeutung und Macht entdeckt werden. Rathäuser, Fabrikantenvillen, aufwändige Industriebauten, Post- und Bahnhofsgebäude, Gerichtsgebäude, auch gründerzeitliche Bürgerhäuser, Denkmäler und Türme zeigen mit ganz unterschiedlichem ideologischem Ansatz, wie eng Architektur und Formensprache bis heute mit Zurschaustellung von Reputation und Macht ihrer Erbauer im Kontext stehen.

Selbstverständlich können wie jedes Jahr, unabhängig vom thematischen Schwerpunkt, zum Tag des offenen Denkmals auch alle anderen Kulturdenkmale der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Wer den Tag des offenen Denkmals mit eigenen Beiträgen bereichern will, wird gebeten, dies bis spätestens 25.05.2017 der unteren Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Veröffentlichung der Veranstaltungen am Denkmaltag im Landkreis Greiz in der Regionalpresse und in Informationsflyern vollständig und rechtzeitig erfolgen kann.

Das entsprechende Anmeldeformular ist auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.landkreis-greiz.de/landkreis-greiz/aktuell/ abrufbar bzw. in der unteren Denkmalschutzbehörde erhältlich (Tel: 03661-876-463)

Ebenso besteht die Möglichkeit, die geplanten Aktivitäten online bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (https://veranstalter.tag-des-offenen-denkmals.de/mitmachen/) anzumelden.

Die Veranstaltung wird dann in den bundesweiten Veranstaltungsplan zum Denkmaltag aufgenommen.

Denkmalschutzpreis des Landkreises Greiz 2017

Auch in diesem Jahr lobt der Landkreis Greiz den mit insgesamt 1500 Euro dotierten Denkmalschutzpreis des Landkreises aus. Er wird verliehen für beispielhafte Leistungen in der Denkmalpflege in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Greiz.
Gemäß den Richtlinien zur Preisverleihung sind sowohl Eigentümer, Bauherren, Architekten und Handwerksbetriebe, als auch Vereine, Gemeinden, die untere Denkmalschutzbehörde sowie der Denkmalbeirat des Landkreises Greiz vorschlagsberechtigt.
Entsprechende Bewerbungen sind bis spätestens 12. Juni 2017 an die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Greiz zu richten.
Die Richtlinien zur Preisverleihung sowie das Anmeldeformular sind auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-greiz.de/landkreis-greiz/aktuell/ abrufbar bzw. bei der unteren Denkmalschutzbehörde erhältlich (Tel: 03661-876463).

Pressemitteilung Landratsamt Greiz @07.04.2017