Thälmannhaus in der Greizer Carolinenstraße: Aufhebung der AbsperrungDie Absperrungen vor dem Haus Carolinenstraße 11 wurden am 21. März 2018 vorerst aufgehoben.

Gestern wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde die Absperrung des sogenannten Thälmannhauses in der Greizer Carolinenstraße 11 aufgehoben – Baustopp wird aufrecht erhalten

GREIZ. Das Thema verwahrloster Immobilien – im Volksmund gern Schrottimmobilien genannt – bewegt die Greizer Bürger und deren Gemüter seit vielen Monaten. „Dennoch ist es ein bundesweites Problem“, wie Enrico Neunübel, Leiter der Abteilung II im Landratsamt Greiz, im Pressegespräch am Mittwoch sagte.

Dass die Kritik an den Behörden oft unberechtigt sei, verschwieg er dabei nicht. „Wir bekommen die geballte Ladung Ärger oft ab; doch oft sind es ungeklärte Eigentumsverhältnisse, die die Arbeit behindern. Gern werden Häuser als Spekulationsobjekte genutzt; große Erbengemeinschaften, die fehlende „finanzielle Kraft der Eigentümer“ und oft auch Ignoranz kämen als Probleme hinzu. „Die Verantwortung für jegliches Handeln liegt nach wie vor beim Eigentümer“, hob Enrico Neunübel hervor. Da Besitz ein hohes Gut sei, behindere dies oft die Arbeit der Aufsichtsbehörde. Schnelles Eingreifen mache sich erforderlich, wenn durch die Immobilien eine Gefahr für Leib und Leben der Bürger ausgehe. So wie am Gebäude Carolinenstraße 11, dem sogenannten Thälmannhaus.

Den Fahrzeugführern und Fußgängern fiel es gestern sofort auf: Die Absperrung wurde aufgehoben – die aufgestellten Sicherheitseinrichtungen entfernt.

Das einst prächtige Gründerzeitgebäude fristete bereits seit Jahren ein klägliches Dasein; lange stand das ehemalige Wohn-und Geschäftshaus leer. „Das Gebäude zeigte sich stark baufällig“, wie Enrico Neunübel ausführte. Festzustellen waren starke Schäden an der Dacheindeckung; Holzbalkendecken waren in großen Bereichen über mehrere Geschosses durchgebrochen; starke Durchnässung und weitere erhebliche Beschädigungen lagen vor“, zählte Herr Neunübel auf.
Zudem drohten lose Bauwerksteile auf Straße und den Gehweg zu fallen.

Das Gebäude wurde daraufhin als nicht standsicher eingeschätzt. Die Anordnung, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zum öffentlichen Bereich hin durchzuführen, wurden bereits 2016 ausgesprochen.

Bewegung kam in die Angelegenheit, als der Eigentümer des Hauses, Alois Streit, im August 2017 gegenüber der Behörde den Abriss anzeigte. „Die erforderlichen Genehmigungen wurden von uns erteilt“, sagte Ron Groß von der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Noch im Jahr 2017 wollte Streit das Gebäude selbst abreißen lassen.

Im Spätherbst 2017 meldete sich mit dem Greizer Ramin Assisi ein Interessent, der das Schreiben eines Bausachverständigen vorlegte, aus dem hervorging, dass nach durchgeführten Sicherungsarbeiten das Gebäude als standsicher einzuschätzen sei.

„Wir als Untere Bauaufsichtsbehörde forderten daraufhin, die Standsicherheit durch ein qualifiziertes Gutachten nachzuweisen“, so Groß. Im Ergebnis einer gemeinsamen Besichtigung des Objektes am 15. Januar dieses Jahres wurde festgestellt, dass zwischenzeitlich weitere Arbeiten im und am Gebäude durchgeführt wurden, die allerdings eine vorherige bauaufsichtliche Genehmigung erfordert hätten. „Vor allem durch den Eingriff in baustatische Elemente, wofür keine statischen Nachweise vorlagen, erklärte dazu Hartmut Casper, Sachgebietsleiter der Unteren Bauaufsicht.

Daraufhin sprach die Behörde einen Baustopp aus und wies Eigentümer Streit und Interessent Assisi darauf hin, neben diesem Standsicherheitsnachweis vor weiteren beabsichtigten Arbeiten einen entsprechenden Bauantrag einzureichen.

Am 9. März ging in der Behörde der Nachweis der Standsicherheit ein. Die erforderliche Rücksprache mit dem unterzeichnenden Prüfstatiker am 20. März und dessen Bestätigung ergab, dass das Gebäude gegenwärtig standsicher ist. Die Untere Bauaufsichtsbehörde veranlasste daraufhin die Aufhebung der Absperrung des Bereiches vor dem Gebäude.

Doch damit ist das Problem noch nicht gelöst. Wie Enrico Neunübel betont, muss eine weitergehende Sanierung des Gebäudes unbedingt zeitnah – in den nächsten Wochen und Monaten – vorangetrieben werden und erfolgen. Erst, wenn ein Sanierungskonzept samt Bauantrag und dessen Genehmigung vorliegen, könne allerdings der verfügte Baustopp aufgehoben werden.

Die Option, das Haus nun zu erwerben oder mittels offizieller Vollmacht des Besitzers Streit zu agieren, bestünde jetzt.

„Nun liegt der Ball bei Herrn Assisi“, befindet Enrico Neunübel.

Assisi hatte sich Ende letzten Jahres eine sechsmonatige Option auf den Kauf gesichert.

Antje-Gesine Marsch @22.03.2018