1. Vogtländischer Erbrechtstag mit guter Resonanzv.l. Frank Küffner, Annette Heinz, Dr. Christian Grüner, Ricarda Gebauer, Daniel Zengerle und Torsten Röder während des 1. Vogtländischen Erbrechtstages in der Vogtlandhalle Greiz.

Zahlreiche Fragen zur verwirrenden Vielfalt im Erbrecht
GREIZ. Der 1. Vogtländer Erbrechtstag 2015 in der Greizer Vogtlandhalle ist seit Samstag Geschichte. Der Freundeskreis Bürgerstiftung Greiz e.V. als Organisator war insgesamt positiv überrascht. „Angesichts von Kälte und Schneefall sind wir mit der Besucherresonanz durchaus zufrieden. Insbesondere die gemischte Altersstruktur hat uns besonders gefreut, denn auch junge Menschen interessierten sich für das Thema“ zog Torsten Röder, der Präsident des Fördervereins, noch während der Veranstaltung ein erstes Fazit. 35 Besucher waren trotz widriger Wetterbedingungen deutlich mehr als sich zuvor zur Veranstaltung angemeldet hatten. Der Weg hatte sich letztlich für alle gelohnt.

Vier Referenten beleuchteten die Fallstricke des Erbrechts aus verschiedenen Blickwinkeln
Nach der Begrüßung stieg man sofort in die Thematik ein. Insgesamt vier Referenten beleuchteten an diesem Samstagvormittag die Fallstricke des Erbrechts aus verschiedenen Blickwinkeln. Tenor aller Referenten war letztlich: Das Internet kann keine persönliche Beratung ersetzen. Ganz im Gegenteil: Fehlerquellen werden häufig verstärkt. Eröffnet wurden die Fachvorträge durch Dr. Christian Grüner, den Geschäftsführer der Notarkammer Thüringen. Er zeigte die Bedeutung von Vorsorgevollmachten auf und streifte zum Schluss noch die Thematik Patientenverfügung. Eingangs wies Grüner unter anderem darauf hin, dass privatschriftliche Vorsorgevollmachten häufig so diffus sind, dass sie letztlich nicht anerkannt werden. Als Vertreter der Notarkammer brach er logischerweise eine Lanze für seine Berufsgruppe, denn „nur eine vom Notar entworfene und anschließend beglaubigte Vollmacht bietet Ihnen vorab fundierte juristische Beratung und Erforschung des tatsächlichen Willens. Im Fall des Falles bietet eine solche beglaubigte Vollmacht hohe Akzeptanz“. Dennoch warb Dr. Grüner „für das Premiumprodukt, die beurkundete Vollmacht“. Auch hier erhält der Mandant eine umfassende rechtliche Beratung, „mit der notariellen Urkunde sind Sie aber auf der sicheren Seite“. Insbesondere bei Verlust bietet die beurkundete Vollmacht einen unschlagbaren Vorteil: Der Notar oder die Notarin können jederzeit Ausfertigungen erteilen, die den gleichen Stellenwert wie das Original haben. Gerade Verluste von Vollmachten durch Umzüge etc. sind häufige Themen in der täglichen Praxis. Und noch ein gewichtiges Pfund warf Dr. Grüner in die Waagschale: „Die beurkundete Vorsorgevollmacht ist speziell für Grundstückseigentümer unverzichtbar, denn nur mit ihr lassen sich auch Grundstücksgeschäfte abwickeln. Privatschriftliche Vorsorge-vollmachten versagen hier völlig“. Zu den dabei entstehenden Kosten hatte Dr. Christian Grüner ein Beispiel für einen Immobilieneigentümer + 50.000 Euro Sparguthaben parat. Im Vergleich zu Betreuerkosten von rd. 200.-€ (die dann jährlich neu anfallen) sind die Einmalkosten beim Notar von 165.- bzw. 219.-€ (incl. Patientenverfügung) fast schon ein Schnäppchen. Hinzu kämen 11.- Euro für den Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR). Dies sichert, dass der bekundete Wille nicht verloren gehen oder gar mutwillig vernichtet werden kann.

Die meisten Thüringer haben kein Testament, obwohl der Mehrheit klare Verhältnisse wichtig sind
Die Greizer Notarin Ricarda Gebauer knüpfte direkt an den Vortrag von Dr. Grüner an. Nach einer Umfrage des Deutschen Forums für Erbrecht (DFE) haben nur 21,4 % der Befragten in Thüringen eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) getroffen. Obwohl zugleich 76,5 % der Thüringer angaben, dass es ihnen wichtig ist, juristisch und wirtschaftlich klar geregelte Verhältnisse zu hinterlassen. Ein Widerspruch? Ja, denn die meisten scheuen schon die gedankliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod. Frei nach dem Motto: „Das ist so endgültig und ich will ja nicht gleich sterben“. Wer aber will das schon? Ricarda Gebauer zeigte den Unterschied zwischen der gesetzlichen Erbfolge und den zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten auf, die ein Testament bietet. So können hier Teilungen angeordnet oder Vermächtnisse festgelegt werden. Auch Anordnungen zu Vor- oder Nacherbfolgen bzw. Regelungen zu Pflichtteilsverzichten sind möglich. Aus den gestellten Fragen der Besucher zeigte sich: Viele kennen zwar noch Regelungen aus DDR-Zeiten, die so aber nicht mehr aktuell sind. Geblieben ist, dass das gesamte private Testament handschriftlich abgefasst sein muss. Also selbst eigenhändig geschrieben und mit Vor- und Zunamen unterschrieben. Das ist übrigens der häufigste Fehler. Ebenso wie sich oft über sogenannte „Ersatzregelungen“ Gedanken gemacht wurde. Auch die Problematik der Pflichtteile wird oft verkannt. „Diese Themen sind Bestandteil der Beratung durch den Notar, der den tatsächlichen Willen erforscht. Beim notariellen Testament wird die juristische Richtigkeit ebenso gesichert wie der Schutz vor Vernichtung durch Hinterlegung. Zudem haben Sie eine Kostenersparnis, denn das notarielle Testament ersetzt den Erbschein. Auf den müssen Sie häufig warten, denn den Erbnachweis brauchen Sie bei Banken, Versicherungen und Grundbuchämtern“ fasste Notarin Gebauer zusammen. Wie ihr Vorredner fasste sie das Kostenthema konkret: Bei einem Nettovermögen von 50 T€ entstehen Kosten von 165.- € + Auslagen und Umsatzsteuer. Für die Verwahrung bei Gericht entstehen Verwaltungskosten von 75.- €. Das aber ist immer noch preiswert, denn bei gleicher Vermögensmasse kostet der Erbschein (Antragsverfahren + Erteilung) mindestens 330.- € – Mehrkosten durch Wartezeiten sind dabei nicht mitgerechnet. „Sollen auch junge Menschen ein Testament errichten?“ fragte Gebauer in die Runde. Ja, z.B. wenn die gesetzliche Erbfolge nicht passt. Das ist häufig bei „Patchwork-Familien“ der Fall. Das Testament kann übrigens jederzeit geändert und aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Und: Je geringer das (aktuelle) Vermögen, desto preiswerter wird es am Tag der Beurkundung.

Erbfolge lieber vorher regeln als nachher streiten
Die Greizer Rechtsanwältin Annette Heinz zeigte praktische Beispielfälle auf. So wurde deutlich, wie sinnvoll es ist, vorher die Erbfolge zu regeln statt sich hinterher zu streiten. Auch sie brachte typische Fehlerquellen zur Sprache, z.B. das zwar leserlich maschinengeschriebene Testament mit der handschriftlichen Unterschrift „E. Mustermann“, was dann leider unwirksam ist. Auch aus diesem Vortrag wurde deutlich: Der Teufel steckt im Detail. In Erbrechtsstreitigkeiten geht es häufig um Auslegung des Willens des Verstorbenen. Denn „oft wurde unpräzise formuliert oder einfach etwas aus dem Internet abgeschrieben, was auf die individuelle Situation gar nicht passt“, so Heinz. Im Beispielfall war es die testamentarische Klausel „… unsere Kinder“. Es gab es in dieser Patchwork-Familie aber keine gemeinsamen Kinder, sondern jeder Partner hatte eigene Kinder. Die gesetzliche Erbfolge trennt das messerscharf. Die verwirrende Vielfalt an Regelungen im Erbrecht führte in der gesamten Veranstaltung immer wieder zu konkreten Fragen der Besucher. Die Antworten führten zumeist zu einem Aha-Effekt, der nicht immer zur Zufriedenheit des Fragestellers ausfiel. So erbt in der gesetzlichen Erbfolge bei Todesfall der Eltern tatsächlich der Sohn des verstorbenen Bruders eines Fragestellers. Auch dann, wenn sich der Neffe Jahrzehnte nicht um seine Familie gekümmert hat. Mit einem Testament wäre eine andere Regelung möglich gewesen.

Erbschaftssteuer kommt oft teuer
Im letzten Vortrag von Steuerberater Daniel Zengerle ging es nochmals um´s Eingemachte: das Geld. Nämlich um das, was der Fiskus beim Tode haben will: zumeist recht viel und das sehr kurzfristig. Das Fazit des Vortrages kann man zusammenfassen: Erbschaftssteuer kommt oft teuer – wenn man z.B. zuvor vorhandene Freibeträge nicht genutzt hat. Daniel Zengerle wies anhand von Berechnungen darauf hin, dass speziell Grundstückseigentümer Steuerfreibeträge rasch erreichen können. Die „warme Hand“ (Schenkung) als vorweggenommene Erbfolge bietet deutlich bessere Gestaltungsmöglichkeiten als die „kalte Hand“ (Erbschaft). Insofern stand sein Vortrag auch unter dem Credo „Wie von Schenkungen alle etwas haben, nur das Finanzamt nicht“. Anhand einer Bildfolge zeigte Zengerle die unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe für Immobilien. Für den Eigentümer ist es sein „klein Häuschen“, bei der Bank dagegen nur ein „Zelt“. Für das Finanzamt ist es dagegen schon ein „Palast“. Schmunzelten die Besucher anfangs noch über diesen überspitzt dargestellten Vergleich, wurden die Gesichtszüge bei der Vorstellung des steuerlichen Ertragswertes immer länger. Denn das, was das Finanzamt als Bewertungsmaßstab ansetzt, hatte wohl keiner der Anwesenden (darunter auch Immobilienbesitzer) auf dem Zettel. Steuerberater Daniel Zengerle wies auf die zahlreichen, rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten hin. Wie seine Vorredner wies er darauf hin, das Nichtstun beim Thema Vererben die denkbar schlechteste Option ist. Auch er warb darum, sich frühzeitig fachlich kompetenten Rat für die individuelle Situation einzuholen.

Viele Fragen, Blumen für die Referenten und Danke an die Sparkasse
Die anwesenden Besucher nutzten zahlreich die Möglichkeit von Fragen – sowohl während der Veranstaltung als auch in den Pausen. Sie zeigten sich mit der Qualität der Vorträge sehr zufrieden, die die anonym durchge-führte Befragung ergab. Vizepräsidentin Christiane Maria Gräßer überreichte im Anschluss Blumensträuße an die Referenten. Währenddessen bedankte sich Torsten Röder nochmals bei den Besuchern für ihr Kommen und das Interesse. Der Sparkasse Gera-Greiz und den anwesenden Kundenbetreuerinnen Maria Kade und Cornelia Strobel dankte er für die Unterstützung dieses ersten Erbrechtstages. Im Pausengespräch betonten sowohl Kade als auch Strobel, dass die vorgestellten Themen bei Kunden häufig ein Thema seien. Oft genug komme es vor, dass bei Betreuungs- oder Todesfällen Familienmitglieder in Bezug auf die Kontennutzung handlungsunfähig sind, da weder gültige Vorsorgevollmachten noch notarielle Testamente oder Erbscheine sofort vorgelegt werden können. Für den Förderverein der künftigen Bürgerstiftung Greiz ein gutes Argument, über eine Fortsetzung des Erbrechtstages auch in 2016 nachzudenken.

Pressemitteilung Freundeskreis Bürgerstiftung Greiz e.V. @30.11.2015