Fest des Waldes und der Jagd

Der Besitz von Waffen in Deutschland basiert auf dem sogenannten Bedürfnisprinzip
GREIZ. Im Landkreis Greiz sind derzeit 1171 Waffenbesitzer erfasst. Davon sind 511 aktive Sportschützen und 519 Jagdscheininhaber. Die Übrigen 141 Erlaubnisinhaber sind z.B. Gatterwildhalter, Tierärzte, Sicherheitsfirmen, Erben und Personen mit Mehrfachbedürfnissen.
Diese 1171 Erlaubnisinhaber sind im Besitz von 1658 Kurzwaffen und 3735 Langwaffen.
Also sind im Landkreis Greiz insgesamt 5393 Schusswaffen registriert. Der Besitz von Waffen in Deutschland basiert auf dem sogenannten Bedürfnisprinzip. Das bedeutet, dass derjenige der Waffen besitzen möchte, hierfür einen besonders anzuerkennenden triftigen Grund vorweisen muss.
Die dafür in Fragen kommenden Personengruppen werden im Waffengesetz genannt. Als die populärsten Personengruppen sind hier die Jäger und Sportschützen zu nennen. Die Liste reicht jedoch weiter über die Brauchtumsschützen, Waffensammler und Sachverständigen, die Waffenhändler, das Sicherheitsgewerbe oder auch die besonders gefährdeten Personen.
Die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung dieses Personenkreises erfolgt erstmalig bei Antragsstellung und dann fortlaufend turnusmäßig aller 3 Jahre.
Dabei wird eine unumschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie dem Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister eingeholt und bei den Polizei- und Meldebehörden entsprechende Abfragen getätigt.
Die Überprüfung der Erlaubnisinhaber erfolgt jedoch nicht ausschließlich durch entsprechende Registerabfragen. Ebenso verschafft sich die Waffenbehörde ein Bild bei Kontrollterminen vor Ort.
So wurden durch die Waffenbehörde des Landkreises im Jahr 2014 an 24 Kontrolltagen Überprüfungen zur ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung durchgeführt. Dabei wurden 94 Erlaubnisinhaber kontrolliert. Im Ergebnis dieser Prüfungen wurden 7 geringfügige und 3 erhebliche Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften festgestellt.
Im laufenden Jahr 2015 wurden bisher an 17 Kontrolltagen 67 Erlaubnisinhaber kontrolliert.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wurden durch die Behörde Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und weiterführende Verwaltungsverfahren eröffnet.
Einer Person musste die waffenrechtlichen Erlaubnis widerrufen werden. Zwei Erlaubnisinhaber haben im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ihre Waffen an einen Berechtigten überlassen bzw. der Behörde die Waffen zur Vernichtung übergeben. In einem Fall wurde wegen des Verdachts einer Straftat Anzeige erstattet.

Pressemitteilung Landratsamt Greiz @04.08.2015