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Was machen die Bundestagsmitglieder des Wahlkreises Altenburg-Greiz eigentlich in Berlin? (Teil 2)

Berlin von der Spree
Berlin von der Spree aus gesehen …
GREIZ. Im Zusammenhang mit dem vieldiskutierten Meldegesetz habe ich die beiden MdB ´s unseres Wahlkreises um Auskunft gebeten: Haben Sie an der Abstimmung zum Meldegesetz teilgenommen?
Wenn ja, wie haben Sie votiert?
Zunächst können wir eine Gemeinsamkeit feststellen: beide waren nicht zugegen. Und hier die Antworten von Volkmar Vogel (komplett) und Frank Tempel (Auszug).
Volkmar Vogel: Ich selbst war bei der Debatte und der Abstimmung nicht dabei, da ich zeitgleich eine Besuchergruppe vor allem mit Feuerwehrleuten vom Kreisfeuerwehrverband Altenburg und der Freiwilligen Feuerwehr Gera-Hermsdorf durch das Reichstagsgebäude und auf die Kuppel geführt habe.
Frank Tempel: …ich konnte leider nicht persönlich an der Abstimmung teilnehmen, weil mich währenddessen die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu ihrem parlamentarischen Abend eingeladen hatte, der nur einmal im Jahr stattfindet. Da mir der Austausch zwischen Parlament und Zivilgesellschaft als Mitglied des Innenausschusses und als Mitglied dieser Gewerkschaft besonders wichtig ist, konnte ich nicht während der Abstimmung im Plenum sein…

Auf www.frank-tempel.de konnte ich erfahren, daß es zwei unterschiedliche Verfahren der Abstimmung gibt:
1. Namentliche Abstimmung: Jeder Abgeordnete hat 3 Karten mit seinem Namen und der Fraktion. Blau für Ja, rot für Nein und weiß für Stimmenthaltung. Die entsprechende Karte kommt in eine Wahlurne und dann wird ausgezählt
2. Votum der Fraktion: Hier zählen die Stimmen der Fraktionen unabhängig von der Anzahl der anwesenden Abgeordneten. Das sind momentan 237 Stimmen für die Unionsfraktion und 93 für die FDP. Das sind mit 330 Stimmen mehr als die Hälfte von 620. Es reicht also theoretisch ein Abgeordneter der CSU und einer von der FDP um etwas zu beschließen.
Da habe ich wieder etwas hinzugelernt Demokratie ist ja gar nicht so einfach. Der Innenausschuss (4. Ausschuss) legte mit der Drucksache 17/7746 den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)“ vor.
Hier ein Auszug:
(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,
1. ohne dass ein solcher Zweck gemäß Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde oder
2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat.
Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.
Heißt dies, dass selbst bei einem Widerspruch meine Daten zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden? Irgendwelche Daten existieren schließlich von Jedem.
(Quellen: abgeordnetenwatch.de, www.bundestag.de, www.frank-tempel.de)
Günter Stuchlik@16.07.2012

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